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Neue Welle gegen Steuersünder startet: Finanz rollt NoVA-Betrüger auf

Von Sigrid Brandstätter   24.Juni 2014

Der Sohn eines Firmenchefs, der mit seinem Q7 mit albanischen Autokennzeichen angeblich nur für die südeuropäische Tochterfirma in Österreich unterwegs ist. Das ist der Finanz zu wenig glaubwürdig, um den Fahrzeughalter nicht des NoVA-Betrugs zu bezichtigen. Das Fahrtenbuch sei nicht brauchbar gewesen. Damit wird der Beweis schwierig, dass in Österreich keine Zulassungspflicht vorgelegen wäre.

Immer wieder ist die Finanzpolizei mit Fällen wie dem beschriebenen konfrontiert: Fahrzeughalter, die überwiegend in Österreich unterwegs sind und glauben, ein Firmensitz und einige Auslandsreisen im Jahr reichen, um im Inland dauerhaft ihre PS-starken Autos mit ausländischen Kennzeichen zu fahren – und damit in Österreich tausende Euro an Steuern und Abgaben sparen zu können.

Mehr Betroffene als vermutet

Viel zu niedrig hatte die Behörde 2010 die Zahl dieser NoVA-Betrüger geschätzt, heißt es heute. Von 10.000 Fällen sei man damals ausgegangen. Nach geschätzten mehr als 20.000 freiwilligen und erzwungenen Ummeldungen dürften noch immer 10.000 Autos unterwegs sein.

Jetzt rollt eine neue Welle der Kontrollen an. Seit dem Herbst des Vorjahres war es ruhig. Das liegt an einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu einem Einzelfall. Dieses hätte die Verfolgung der NoVA-Umgeher unmöglich gemacht, weil es die erstmalige Monatsfrist aufgehoben hätte. Diese bedeutet, nur einen Monat nach der ersten Einreise mit dem Fahrzeug nach Österreich darf man hier ohne Kennzeichen-Ummeldung unterwegs sein.

Insider berichten, dass die Auswirkungen "gigantisch" gewesen wären, wenn das VwGH-Erkenntnis breite Anwendung gefunden hätte. Damit hätte eine Fahrt ins Ausland gereicht, um legal in Österreich mit einem deutschen Kennzeichen unterwegs zu sein. Umgekehrt wird auch die Art der Reparatur kritisiert, weil sie rückwirkend bis 2002 (!) gilt. "Rechtsstaatlich höchst problematisch", sagt etwa Hannes Gurtner, Steuerberater bei LeitnerLeitner in Linz.

Denn auf Initiative des Finanz- und des Verkehrsministeriums wurde im Eilzugsverfahren eine Gesetzesreparatur per Initiativantrag in Gang gesetzt. Seit 23. April ist der Urzustand wieder hergestellt.

Per Februar dürfte der vermeintliche Anreiz, es doch mit einem ausländischen Kennzeichen zu versuchen, wieder größer geworden sein: Im Zuge des Steuererhöhungspakets wurde die NoVA auf bis zu 32 Prozent des Netto-Kaufpreises erhöht. "Da lohnt es sich, wieder hinzuschauen", heißt es bei der Finanzpolizei.

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26. April 2024