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Buwog-Prozess: Hochegger bekennt sich teilweise schuldig

Von (uru)/nachrichten.at/apa   15.Dezember 2017

Knalleffekt im Grasser-Prozess Freitagnachmittag: Der Anwalt von Peter Hochegger erklärte, sein Mandant werde sich teilschuldig bekennen. Hochegger habe gewusst, dass von der Buwog-Provision 2,4 Mio. Euro an den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, 2,4 Mio. Euro an Ernst Karl Plech und 2,4 Mio. Euro an Walter Meischberger weiter überwiesen wurden, sagte Strafverteidiger Leonhard Kregcjk.

Die Anwälte von Grasser und Plech hatten bestritten, dass ihre Mandanten Geld aus dem Buwog-Deal lukrierten. Meischbergers Anwalt hatte erklärt, die gesamte Provision von 9,6 Mio. Euro sei an Hochegger und Meischberger gegangen.

> Hocheggers Teilgeständnis im Wortlaut

 

Video: Vom BUWOG-Prozess am Wiener Landesgericht berichtet ORF-Reporter Johannes Schwitzer-Fürnsinn:

 

Tag drei: Verteidigung im wilden Ritt durch die Causen

Anstatt einer "Polit-Show" und einer "Harry-Potter-Kriminalgeschichte für Erwachsene" sollte es "Zeugen, Daten und Fakten" geben. Das versprach der Verteidiger des Hauptangeklagten und Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser, Norbert Wess, in seinem Eröffnungsplädoyer am Donnerstag, am dritten Tag des Buwog-Korruptionsprozesses.

Als Reaktion auf die Darstellung der Staatsanwälte am Vortag versuchte Wess, die Glaubwürdigkeit der Anklage zu untergraben. Dazu feuerte er ein wahres Folien-Stakkato auf die Schöffen, in dem er darzulegen versuchte, dass die Staatsanwälte "tendenziös und einseitig" vorgegangen seien und die Anklageschrift "nicht auf tatsächlichen Ermittlungsergebnissen" beruhe. Trotz in vielen Fällen eindeutiger Ermittlungsergebnisse habe die Staatsanwaltschaft nach Anklagevorwürfen gesucht. Als Beispiel führte Wess angeblich fehlinterpretierte Notizen von Beamten rund um den Zuschlag zum Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) 2004 an. Wess: "Da geht es um Aktenwidrigkeiten, die kriegsentscheidend sind."

Auch mit den Ermittlungen zu den Bestechungsvorwürfen rund um die Einmietung der Finanzbehörden im Linzer Terminal Tower befasste sich der Anwalt. Dort sollen 200.000 Euro Provision geflossen sein. Auch diese Ermittlungen seien "nicht objektiv und völlig einseitig geführt worden", kritisierte Wess. Er hielt seine Ausführungen in überwiegend sachlichem Ton, nur manchmal überschlug sich seine Stimme vor Aufregung.

Die Aussage des Baukonzerns Porr, dass es die Möglichkeit gegeben habe, mit einer "700.000-Euro-Zahlung an die Finanz bzw. allenfalls namhaft gemachte Dritte" das Finanzministerium zur Einmietung in den Terminal Tower zu bewegen, ist für den Ex-Finanzminister kein Hinweis auf eine Bestechung, sondern branchenüblich. Die Summe sei in Wirklichkeit für Zusatzleistungen wie ein neues Zutrittssystem vorgesehen gewesen.

Auch der laut Anklage "gemeinschaftliche Tatplan" von Grasser, seinem Trauzeugen Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech, sich in Grassers Amtszeit bei Privatisierungen und anderen Amtshandlungen des Finanzministers zu bereichern, wurde vom Anwalt zurückgewiesen.

Für manche überraschend ging Wess äußerst lange auf zwei der vier Anklagepunkte ein, die gar nicht in die Anklage aufgenommen wurden (Lehman Brothers als durchführendes Vergabeinstitut und mangelnde Erlösmaximierung bei der Buwog-Privatisierung). Auch all jene Verfahren erwähnte er, die gegen seinen Mandanten Grasser geführt, aber eingestellt worden waren (Post, Novomatic, Telekom, Dorotheum).

Grasser, der als Erstangeklagter seinen Stammplatz auf der Anklagebank links außen hat, gab sich – häufig fingerspielend – unbeteiligt. Die Kamera, die vor Verhandlungsbeginn auf ihn gerichtet war, schien der Ex-Medienstar diesmal eher nicht zu genießen. 

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04. Mai 2024