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Backaldrin vs. Pfahnl: Betriebsspionage im Krieg der Müller

Von Josef Lehner   23.Juni 2012

Er müsse sich kommenden Dienstag, 26. Juni, wegen Verstoßes gegen Paragraph 123 Strafgesetzbuch vor einem Strafrichter verantworten. Es geht um „Auskundschaften von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“, also um Betriebsspionage.

F. ist plötzlich die Hauptfigur im Rechtsstreit, den zwei prominente oberösterreichische Mühlenbetriebe, Backaldrin in Asten und Pfahnl in Pregarten, seit vier Jahren mit ungewöhnlicher Heftigkeit vor verschiedensten Behörden und Gerichten austragen. Er soll vom bundesweit bekannten Detektiv Dietmar Guggenbichler im Namen der Firma Backaldrin beauftragt worden sein, Geschäftsgeheimnisse der Firma Pfahnl auszuspionieren.

Stardetektiv im Einsatz

Guggenbichler brachte tatsächlich im September 2011 eine umfangreiche Anzeige gegen Pfahnl bei mehreren Behörden und Gerichten ein. Er legte umfangreiche Dokumente bei, die belegen sollen, wann und wo von Pfahnl Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen verletzt worden seien.

Die Firma Pfahnl analysierte die Anzeige und stellte fest, dass sich alle Fakten auf den erst im August 2011 engagierten Aushilfsfahrer F., einen Pensionisten, bezogen. „Es waren belanglose Verstöße, die mit den Behörden längst erledigt sind“, sagt Pfahnl-Betriebsleiter Ralf Velten den OÖNachrichten. Der Fahrer wurde entlassen. Gegen Backaldrin wurde ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) angestrengt, weil offensichtlich gewesen sei, dass der Fahrer Fahrtdaten weitergegeben habe, die Kundennamen, Art der Ware und Mengenangaben enthielten. „Es wurden damit Daten ausspioniert, die für einen Konkurrenten sehr wertvoll sind“, sagt Velten. Das UWG-Verfahren endete mit einem Vergleich.

Daraufhin brachte Pfahnl das Strafverfahren gegen den Pensionisten ins Rollen, weil damit offensichtlich nochmals der Backmittelkonkurrent attackiert werden kann: „Die Guggenbichler-Anzeige belegt eindeutig, dass wir im Auftrag von Backaldrin ausspioniert worden sind“, sagt Velten.

„Lassen uns nichts gefallen“

„Dieses Strafverfahren hat nichts mit uns zu tun“, lautet die Stellungnahme von Backaldrin. Es sei aber befremdlich, dass der Mitbewerber trotz des Vergleichs nun so fortfahre. Velten kontert: „Ungestrafte Betriebsspionage darf nicht Schule machen. Wir wollen damit auch zeigen, dass wir uns nichts mehr gefallen lassen.“

Backaldrin teilte gestern außerdem mit, dass es Guggenbichler nicht beauftragt habe, sondern ihm vielmehr im Juli 2011 schriftlich Betriebsspionage untersagt habe (E-Mail liegt der Redaktion vor).

Guggenbichler ist für nächsten Dienstag nicht als Zeuge geladen, wohl jedoch ein Backaldrin-Geschäftsführer. Der Detektiv sagt den OÖNachrichten: „Natürlich habe ich im Auftrag von Backaldrin ermittelt und die Anzeige abgeschickt, nachdem ich sie im Unternehmen vorgelegt habe. Aber es ist nie um Betriebsspionage gegangen. Das ist strafrechtlich verboten und würde ich nie tun.“ Er habe den Fahrer zufällig kennen gelernt und ihn nur gebeten, ihm ein paar Dinge zu erzählen.

Für Guggenbichler ist das Strafverfahren „eine Frechheit“: „Schon wieder wird der falsche Baum angepinkelt. Der Jurist der Bezirkshauptmannschaft ist wegen des Pfahnl-Schwarzbaus verurteilt worden. Die hohe Landespolitik hat bei der Eröffnung mitgefeiert.“


Der Mühlenkrieg

Die Wurzel: Die aufstrebende Pfahnl-Mühle in Pregarten sucht im Dezember 2007 um Genehmigung eines großen Erweiterungsbaues an, der aber längst fertig ist. Marktführer Backaldrin Asten unterstützt die Anrainer bei Klagen. Begründung: Wer Gesetze ignoriere, dürfe keinen Wettbewerbsvorteil haben.

Eskalation: Pfahnl fühlt sich wegen des Rechtsstreits, der sich bald durch alle Behörden, Gerichte und Instanzen zieht, verfolgt. Die Rache: Pfahnl beantragt vor dem Patentamt, dass Backaldrin die Rechte für das wichtigste Produkt, den Kornspitz, entzogen werden (noch anhängig).

Opfer: Bernhard Klein, Gewerbejurist bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, wird im März 2012 wegen Amtsmissbrauchs verurteilt; er habe den Pfahnl-Schwarzbau nicht eingestellt.

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26. April 2024