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Nur bei Mayer kennt das Gericht keine Gnade

19.August 2011

Mayer sah sich nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil im Doping-Prozess gegen ihn weiter als Opfer einer groß angelegten Intrige. „Meine Vermutung einer Verschwörung hat sich verstärkt. Es war ein Präzedenzfall, in dem das Urteil negativ ausgehen musste. Diese Ungerechtigkeit in diesem Ausmaß hätte ich aber nicht erwartet“, sagte der 54-jährige Salzburger, der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen den Schuldspruch von 15 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, anmeldete.

Mayer sprach erneut von einer gezielten Aktion gegen seine Person: „Das Ganze ist im Auftrag des IOC passiert. Das hat der (IOC-Präsident Jacques, Anm.) Rogge in Absprache mit (Sportminister Norbert, Anm.) Darabos vereinbart“, hatte Mayer bereits im Vorfeld des Prozesses mehrfach zu Protokoll gegeben. Nachdem der ehemalige ÖSV-Direktor von 22. März bis 30. April 2009 in Untersuchungshaft gesessen ist, wären noch knapp sieben Wochen offen, die zu verbüßen sind, sollte der richterliche Spruch in der Instanz bestätigt werden.

Damit fasste Mayer mehr aus als Lisa Hütthaler. Die Triathletin musste sich gestern wegen der verbotenen Doping-Präparate im Bezirksgericht Wien-Fünfhaus verantworten. Die 28-Jährige, die 2008 des Blutdopings überführt und für 18 Monate gesperrt wurde, wurde nach dem Doping-Gesetz für schuldig gesprochen, fasste aber keine Zusatzstrafe aus: Das Gericht hatte auf Hütthalers Verurteilung aus dem Jahr 2009 Bedacht zu nehmen. Sie war wegen Bestechung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden, nachdem sie einer WADA-Mitarbeiterin in Seibersdorf Geld angeboten hatte, wenn im Gegenzug ihre Doping-B-Probe negativ ausfalle. Später hatte sie ihre „Restbestände“ an EPO und Dynepo nach ihrer Sperre loswerden wollen und verkauft. Dass Hütthaler ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, machte sich vor dem Richter für sie bezahlt.

Zur Erinnerung: Der ehemalige Sportmanager Stefan Matschiner muss wegen Doping-Handels auch nicht mehr ins Gefängnis. Er erhielt bei seinem Prozess wie Mayer 15 Monate Haft, einen davon unbedingt. Die Strafe hatte er schon in der U-Haft abgesessen.

 

Der Fall Mayer

28. Februar 2002, Olympia in Salt Lake City: Eine Putzfrau findet beim ÖSV-Langlaufteam Geräte zur Durchführung von Bluttransfusionen. Das IOC sperrt Walter Mayer bis 2010. Mayer war Rennsportdirektor für Langlauf und Biathlon.

12. Mai 2003: Der Ski-Weltverband FIS sperrt Mayer lebenslang. Mayer klagt und darf ab 2004 wieder als Trainer arbeiten. Er erhält von der FIS Schadenersatz, der ÖSV stellt ihn wieder als Cheftrainer ein.

18. Februar 2006, Turin: Mayer fährt trotz IOC-Sperre zu den Winterspielen. Bei einer Razzia im Quartier in Pragelato beschlagnahmen Polizisten Geräte und Substanzen für Blutdoping.

19. Februar 2006: Mayer wird in Paternion in Kärnten schlafend in seinem Auto aufgefunden. Stark alkoholisiert kracht er in eine Straßensperre. Das Verfahren wird im Jänner 2007 wegen Zurechnungsunfähigkeit eingestellt, der ÖSV feuert Mayer.

22. März 2009: Mayer wird festgenommen. Er wird verdächtigt, EPO bezogen und weitergegeben zu haben. Die U-Haft dauert bis 30. April.

24. Februar 2011: Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz ein.

18. August 2011: Mayer wird zu einer teilbedingten 15-monatigen Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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