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LASK-Vize wehrt sich gegen die schweren Vorwürfe

Von Harald Bartl   23.April 2021

In einer Woche bestreitet der LASK mit dem ÖFB-Cupfinale gegen RB Salzburg das wichtigste Spiel der Saison. Dass genau jetzt die Coverstory im Nachrichtenmagazin "News" LASK-Vizepräsident Jürgen Werner gewidmet ist, hat "ganz sicher" nichts damit zu tun. Konkret wird dem LASK-Vizepräsidenten vorgeworfen, über eine Firmenbeteiligung entweder zur Gänze oder teilweise Eigentümer von Transferrechten an 40-LASK-Spielern gewesen zu sein.

Sogar der Begriff "Möchtegern-Menschenhändler" wird in der Skandal-Story verwendet. Auf Nachfrage der OÖN weist Werner alle Vorwürfe zurück. "Sämtliche Transferrechte von LASK-Spielern liegen beim LASK. Außerdem hat es definitiv nie eine Third-Party-Ownership beim LASK gegeben, seit das nicht mehr erlaubt ist." Unter "Third-Party-Ownership" versteht man, dass Dritte Transferrechte an Spielern besitzen und dafür kassieren. Dieses Spekulationsmodell ist seit dem Jahr 2015 nicht mehr erlaubt.

Damals hatte der Fußball-Weltverband FIFA beschlossen, dass aus Gründen der Transparenz nur noch die Vereine selbst die Transferrechte an den Spielern halten dürfen.

Dass Werners Vergangenheit als Spielerberater, der zeitweise fließende Übergang vom "Berater des LASK" zum Vizepräsidenten mit gleichzeitigem Verkauf seiner Spieleragentur, von der Konkurrenz nie gerne gesehen wurde, ist kein Geheimnis. Je größer der Erfolg, umso genauer wird jetzt hingesehen. In der von "News" veröffentlichten Causa ist es möglich, dass der Österreichische Fußballbund (ÖFB) früher oder später ein Verfahren einleitet, das erst dann abgeschlossen sein wird, wenn die aktuellen Vorwürfe schon wieder längst vergessen sind.

Es ist ja nicht der einzige Vorwurf, der zuletzt gegen den LASK erhoben wurde und sich bis jetzt nicht erhärtet hat. Kurz vor der Lizenz-Entscheidung wurde den Linzern zuletzt vorgeworfen, gegen die 50+1-Regel, wonach – vereinfacht formuliert – eine Person nicht mehr als 50 Prozent der Klubanteile besitzen darf, zu verstoßen. Die Liga dürfe deshalb dem LASK eigentlich keine Lizenz erteilen. Am Ende ist von den Vorwürfen nichts übriggeblieben.

Auch bei den (bisher nicht öffentlichen) Verhandlungen der ehemaligen Freunde des LASK, die auf eine einstweilige Verfügung zur Rückgabe ihrer Anteile pochen, wurde in erster Instanz dagegen entschieden. Der Verdacht liegt nahe, dass aus diesem Umfeld jetzt auch die Vorwürfe gegen Werner lanciert worden sein könnten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Beraterhonorare

Angekreidet wird dem LASK im aktuellen "News"-Bericht auch, dass man in der vergangenen Saison 2,5 Millionen Euro an Beraterhonoraren bezahlt habe. Im Vergleich dazu habe Red Bull Salzburg nur eine Million ausgegeben.

Die diesbezüglichen Zahlen sind auch auf der Bundesliga-Homepage ersichtlich. Sieht man sich die Beträge, die Österreichs Klubs offiziell gegenüber der Liga gemeldet haben, an, dann würden Österreichs Spielerberater nicht im Luxusauto, sondern maximal im Mittelklassewagen vorfahren.

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26. April 2024