Warum das Urteil in der "Causa LASK" so lange auf sich warten lässt
Im Sinne aller Beteiligten sollte der Senat 5 rasch zu einer Entscheidung kommen.
Am 18. Mai eröffnete der Senat 5 der Bundesliga ein Verfahren gegen den LASK – wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbot von Dritteigentum an Spielerrechten. Eines ist klar: Wenn dem LASK ein Verstoß nachgewiesen werden kann, muss eine angemessene Strafe ausgesprochen werden. Wenn es keine Beweise gibt, kann es nur einen Freispruch geben – sonst stellt der Senat 5 seine Legitimität selbst in Frage.