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Daten und Fakten zur Landtagswahl in Oberösterreich

17.Juli 2021

Mehr als 1,15 Millionen Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind für die Landtags- und Gemeindewahlen stimmberechtigt. Wählen darf, wer spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft und den Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat.

56 Abgeordnete werden in den Landtag gewählt. Sie teilen sich auf fünf Wahlkreise (Linz und Umgebung, Innviertel, Hausruckviertel, Traunviertel und Mühlviertel) auf, die nach ihrer Einwohnerzahl Abgeordnete stellen. Können nicht alle Mandate auf Wahlkreisebene vergeben werden, werden diese auf Landesebene auf Basis der "Reststimmen" auf die Parteien aufgeteilt.

Die Landesregierung wird in der konstituierenden Sitzung des Landtags, die innerhalb von vier Wochen nach der Wahl stattfinden muss, von den Abgeordneten gewählt. Die Anzahl der Regierungssitze für eine Partei hängt von ihrer Stärke ab, für einen Landesrat braucht eine Fraktion etwa neun Prozent der Stimmen. Nur der Landeshauptmann braucht für seine Wahl im Landtag die einfache Mehrheit aller Abgeordneten. Die übrigen Landesregierungsmitglieder werden jeweils von ihrer eigenen Fraktion gewählt.

Nicht nur der Landtag wird am 26. September neu gewählt, auch die Gemeinderäte in allen oberösterreichischen Gemeinden und die Bürgermeister. Diese werden als einzige in einer Persönlichkeitswahl direkt gewählt. Erhält ein Kandidat nicht die absolute Mehrheit, erfolgt zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten.

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26. April 2024