Ex-Bezirkschef Wojak in acht von zehn Punkten freigesprochen
RIED/INNKREIS. Wojak wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme zur Beeinflussung freigesprochen, wurde allerdings wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt.
Um 20 Uhr verkündete die vorsitzende Richterin Claudia Lechner am Landesgericht Ried das Urteil im Strafprozess gegen Georg Wojak. Der ehemalige Bezirkshauptmann von Braunau wurde in acht von zehn Anklagepunkten freigesprochen. Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, der Vorteilsannahme und der Verletzung des Amtsgeheimnisses wurden vom Schöffensenat zurückgewiesen.