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Wohnbeihilfe: Geteilte Reaktionen nach Urteil

Von Alexander Zens   30.Juli 2021

Wie berichtet, hat das Landesgericht Linz die Klage eines türkischen Staatsbürgers abgewiesen. Dass das Land Oberösterreich einen Deutschnachweis für die Wohnbeihilfe verlangt, sei "keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit". Weitere Rechtsmittel sind nicht zulässig. Wer hier leben und Staatsleistungen beziehen möchte, "muss auch einen eigenen Beitrag zur Integration leisten", so Hattmannsdorfer.

Auch wenn das Urteil zu akzeptieren sei, zeigte sich Grünen-Chef Stefan Kaineder enttäuscht: "Leistbares Wohnen" sei ein Menschenrecht, Auseinanderdividieren sei schwarz-blaue "Handschrift".

Frage der Kernleistung offen

Der "Klagsverband", der den Fall vor Gericht gebracht hatte, und die Organisation "migrare" teilten mit: Das Urteil lasse weiter offen, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine Kernleistung handle und der Deutschnachweis damit gegen die europäische Daueraufenthaltsrichtlinie verstoße. Diese "entscheidende Frage" habe das Landesgericht nicht berücksichtigt, obwohl sie bei dessen Anfrage an den Europäischen Gerichtshof im Mittelpunkt gestanden sei, wird kritisiert.

Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) betonte, dass das Grundbedürfnis Wohnen von der Sozialhilfe abgedeckt sei, die Wohnbeihilfe also keine Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne sei und daher das Anknüpfen an Voraussetzungen zulässig sei.

Landesgerichtssprecher Walter Eichinger erklärt, dass der EuGH drei Fragen behandelt und zwei entschieden habe, vor allem jene der Diskriminierung. Hier ist das Landesgericht dem EuGH gefolgt. Die dritte Frage (Kernleistung) sei nicht zu beurteilen gewesen, da das Landes-Antidiskriminierungsgesetz, auf das sich der Kläger stützte, für allfälligen Schadenersatz keine Anspruchsgrundlage biete.

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26. April 2024