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Atomkraftwerke: Anschober prüft nun Klagen

Von René Laglstorfer   02.August 2019

Die Höchstrichter schreiben dem bereits 44 Jahre alten belgischen Atomkraftwerk (AKW) Doel bei Antwerpen eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die unrechtmäßig erfolgte Laufzeitverlängerung bis 2025 vor, womit auch Anrainer-Staaten künftig bei der Betriebsdauer von AKW mitreden können.

"Nachdem das EuGH-Urteil als ein für ganz Europa gültiges Grundsatzurteil zu sehen ist, prüfen wir nun rechtliche Schritte, um die grenzüberschreitende UVP auch für die AKW Dukovany in Tschechien und Krsko in Slowenien durchzusetzen bzw. deren Betrieb zu stoppen", sagt Landesrat Rudi Anschober (Grüne). Unterstützung erwartet er sich von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, der EU-Kommission und dem Europaparlament, um grenzüberschreitende UVP für AKW verbindlich im EU-Recht zu verankern.

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27. April 2024