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Wie wichtig ist dem Arbeitgeber die Gesundheit?

Von Annette Gantner   10.Oktober 2019

Der Verfassungsgerichtshof verhandelte am Mittwoch erneut über die Fusion der Krankenkassen von neun regionalen zu einer österreichweiten Gesundheitskasse. Die Reform soll am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die Gegner hoffen, dass sie von den Höchstrichtern noch im Dezember gekippt wird.

Zentrales Thema war gestern die paritätische Vertretung von Dienstgebern und Arbeitnehmern in den Gremien. Die Anwälte der Krankenkassen und der Arbeiterkammer, die die Reform anfechten, gingen bis ins Jahr 1888 zurück. Seit Einführung der Krankenversicherung hätten die Arbeitnehmer die Mehrheit in den selbstverwalteten Kassen gestellt. Doch mit 2020 werde es erstmals einen Gleichstand von Dienstgebern und Arbeitnehmern geben. 7,2 Millionen Versicherte hätten damit genauso viele Stimmrechte wie 300.000 Arbeitgeber.

Das Argument, dass beide Seiten gleich hohe Beiträge leisten, wurde von den Anwälten entkräftet: Die Versicherten würden zusätzlich noch Rezeptgebühr und Selbstbehalte zahlen und damit deutlich höhere Geldsummen an das Gesundheitssystem entrichten.

Krankenstand vermeiden

"Ist das Risiko des Arbeitnehmers, krank zu werden und seine ganze Existenz zu verlieren, gleichwertig mit dem Interesse des Arbeitgebers, den Krankenstand seiner Mitarbeiter zu vermeiden?", fragte Höchstrichter Johannes Schnizer.

Michael Pilz als Anwalt der Arbeiterkammer hob hervor, dass die Krankenversicherten andere Prioritäten hätten als die Arbeitgeber. Letztere wünschten sich einen gesunden Mitarbeiter und geringe Kosten. Die Versicherten hingegen wollten Vorsorge, Rehabilitation oder eine bezahlte Psychotherapie.

Annemarie Masilko vom Sozialministerium verteidigte die Reform. Es sei im Interesse beider Seiten, Krankenstand zu vermeiden und Missbrauch zu kontrollieren.

Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Arbeitgeber im neuen Dachverband, der auf den Hauptverband folgt, eine Mehrheit haben. Dieses Gremium ist für die mögliche Einführung von Selbstbehalten zuständig. Die Beamtin des Sozialministeriums wich hier entsprechenden Nachfragen aus, ob Selbstbehalte kommen könnten.

Die Beratungen der Höchstrichter gehen nach der öffentlichen Verhandlung nun intern weiter.

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26. April 2024