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Wahlkreise, Wahlzahlen, Prozente: So bekommen Abgeordnete ihr Mandat

Von Heinz Steinbock   28.September 2019

Der bisherige Rekord wurde 2017 erreicht: 6,4 Millionen Menschen waren in Österreich wahlberechtigt. Am Sonntag werden es mit exakt 6,396.796 etwas weniger sein, die über die Besetzung der 183 Nationalratsmandate entscheiden dürfen. Wobei nach der Auszählung der Stimmen in einem dreistufigen Verfahren von „unten“ nach „oben“ entschieden wird.

Am Beispiel der Wahl 2017 illustriert die Grafik das Verfahren. Die erste Entscheidung fällt in den 39 Wahlkreisen, in die Österreich eingeteilt ist (Oberösterreich: fünf). In diesen sind die Direktmandate, in Oberösterreich sind es entsprechend der Bevölkerungszahl in Summe 31, zu vergeben. Grundlage dafür ist die erste Maßeinheit, die Wahlzahl auf Landesebene: die Anzahl der gültigen Stimmen wird durch die zu vergebenden Mandate, in Oberösterreich 32, dividiert. Das Ergebnis ist, wie viele Stimmen ein Grundmandat „kostet“. 27.877 Stimmen waren dies 2017 in Oberösterreich. Auf dieser Basis werden die Direktmandate vergeben: die Stimmen einer Partei werden durch die Wahlzahl dividiert. Beispiel: bei 55.754 Stimmen schafft die Partei zwei Grundmandate. Sie können ihr auch nicht mehr weggenommen werden. Reststimmen und auch jene für Parteien, die kein Grundmandat schafften, wandern in die nächste Verfahrensstufe auf Landesebene

 

Die Vier-Prozent-Hürde

Hier kommt erstmals die Vier-Prozent-Hürde ins Spiel. Denn Landes-Mandate kann nur bekommen, wer entweder ein oder mehrere Grundmandate in den Wahlkreisen oder bundesweit, zumindest vier Prozent der Stimmen erreicht hat. Letzteres traf 2017 auf die Neos und auf die Liste Pilz zu. Die Stimmen im Bundesland werden wieder durch die Wahlzahl dividiert, das ergibt aus den „Reststimmen“ wieder Mandate. Sie werden von den Parteien aus ihren Landes-Wahllisten besetzt.

Bleiben immer noch Reststimmen und zu vergebende Mandate übrig. Diese werden auf Bundesebene verteilt. Es gibt noch eine Wahlzahl: alle Stimmen werden rechnerisch nochmals „in einen Topf geworfen“ und alle 183 Mandate jenen Parteien, die Grundmandate oder die Vier-Prozent-Hürde geschafft haben, zugeteilt. Davon abgerechnet werden für jede Partei schon erreichte Direkt- und Landesmandate.

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