Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Von Zutrittstests zum Grünen Pass

21.April 2021

Mehr als eine halbe Million Österreicher haben laut Daten der AGES eine Covid-Infektion, die mit einem Test bestätigt wurde, hinter sich. Dazu kommen mit Stand gestern rund 725.000 Menschen, die bereits beide Corona-Teilimpfungen erhalten haben.

Zumindest für vollständig Geimpfte und jene, deren Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, soll es bei den Öffnungsschritten Mitte Mai Ausnahmen von der Testpflicht geben.

Die entsprechende Novelle der Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung ist aber derzeit blockiert – und dürfte das zum Zeitpunkt der Lockerungen immer noch sein. Wie berichtet, haben ÖVP und Grüne zuletzt im Bundesrat keine Mehrheit für die Novelle bekommen. Sie tritt damit erst am 25. Mai in Kraft.

Die Novelle ist aber auch Grundlage für den Grünen Pass, der in einem ersten Schritt in Österreich den digitalen Nachweis von Tests, durchgemachter Infektion oder Impfung ermöglichen soll und in weiterer Folge auch innerhalb der EU etwa für Reisen anerkannt sein soll. Auf EU-Ebene ist frühestens im Juni mit einem gemeinsamen Pass zu rechnen, bis dahin ist die Blockade also abgelaufen.

Für Lockerungen im Inland müssten sich aber vorerst auch Geimpfte überall dort, wo ein negativer Covid-Test verlangt wird, testen lassen. Denn die momentan gültigen gesetzlichen Regelungen für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sehen eine Ausnahme von der Testpflicht nur für Genesene vor, die ein ärztliches Attest über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion vorlegen können. Für alle anderen gilt: Als Nachweis ist entweder ein Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder ein PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, nötig.

Offene Fragen zur Impfung

Wenn weitere Branchen unter Testauflagen öffnen, könnte der neue Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Nachweispflicht zwar auch über diesen Weg adaptieren, ohne bis Ende Mai zu warten. Allerdings wäre bei Geimpften auch noch zu klären, ob es Erleichterungen erst nach vollständiger Immunisierung oder schon einige Wochen nach dem Erststich gibt. Auch eine Befristung ist denkbar, zumal noch unklar ist, wie lange die Impfung schützt.

Ankündigungen von türkiser Seite, dass mit den Lockerungen Mitte Mai auch der innerösterreichische Grüne Pass samt Nachweis mittels QR-Code fertig ist, bremst man in Mücksteins Büro derzeit jedenfalls noch. (jabü)

copyright  2024
04. Mai 2024