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Verordnung statt Gesetz: Wie die Minister walten

Von Jasmin Bürger   05.Juni 2019

Schon wieder ist es eine Verordnung des Innenministers – des dritten binnen weniger Wochen –, die innenpolitisch Wellen schlägt. Im ersten Ministerrat unter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein will Innenminister Wolfgang Peschorn heute Sri Lanka von der Liste sicherer Herkunftsländer streichen lassen. Im Entwurf wird mit der Wiedereinführung der Vollstreckung von Todesstrafen argumentiert – die FPÖ ist dennoch erzürnt und sieht ihren strikten Asylkurs aus Regierungszeiten in Gefahr.

In diese Richtung Fakten schaffen wollte Peschorns Vorvorgänger Herbert Kickl (FP): Er erließ kurz vor seinem Abgang die Verordnung über 1,50-Euro-Stundenlohn für Asylwerber bei gemeinnütziger Arbeit. Kickls Eile war umsonst: Kurzzeit-Nachfolger Eckart Ratz hob die Verordnung wieder auf.

Können Minister per Verordnung also schalten und walten, wie sie wollen? Ganz und gar nicht: Verordnungen können nur als Präzisierungen zu Gesetzen erlassen werden, wenn dies schon beim Gesetzesbeschluss festgelegt wird, erklärt Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus. Das jeweilige Gesetz schreibt auch vor, ob eine Verordnung vom Ministerium frei erlassen werden kann oder ob ein einstimmiger Beschluss im Ministerrat notwendig ist. Peschorns Verordnung bedarf eines Ministerratsbeschlusses – es dürfte der erste des Kabinetts Bierlein werden.

Und dann gibt es noch eine dritte Kategorie: Verordnungen, die vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden müssen. Dazu zählen etwa ein Neuwahlbeschluss oder die Bestellung eines EU-Kommissars – beides Entscheidungen, die ebenfalls in Bälde anstehen.

Grundsätzlich gehören Verordnungen aber durchaus zum Tagesgeschäft: So werden alljährlich die Maturatermine festgelegt – was für 2020 die letzte Amtshandlung von Ex-Bildungsminister Heinz Faßmann (VP) war. Auch das Sozialministerium regelt vieles per Verordnung, etwa die Anzahl an Saisonier-Arbeitskräften, zuletzt aber auch die umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe.

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04. Mai 2024