Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Rauchverbot in Gastronomie kommt trotz VfGH-Beschluss per 1. November

Von nachrichten.at/apa   18.Juni 2019

Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt, und zwar per 1. November 2019. Die ÖVP bleibe "natürlich" bei ihrer kürzlich gefundenen Linie, eine entsprechende Initiative im Parlament zu unterstützen, sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die von ÖVP und FPÖ beschlossene Erlaubnis nicht aufheben, hieß es auf APA-Anfrage im ÖVP Klub. Dies ist ja nun geschehen.

SPÖ, Neos und "Liste Jetzt" haben sich schon in der Vergangenheit für das Verbot eingesetzt, die ÖVP war erst nach dem Aus der türkis-blauen Koalition darauf eingeschwenkt. Es sei schon alles ausverhandelt, wurde im ÖVP-Klub erklärt, beschlossen werde das Verbot daher schon in der Juli-Plenarwoche des Nationalrats. In Kraft treten soll es dann im November.

Verfassungsgerichtshof hebt Raucherlaubnis in Lokalen nicht auf

Bei einer Raucherlaubnis in der Gastronomie sei der rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten, argumentierte der VfGH am Dienstag in einer Aussendung.

Die Wiener Landesregierung hatte die Aufhebung von Bestimmungen beantragt, die für "Räume der Gastronomie" eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot an öffentlichen Orten vorsehen. Der Antrag wurde damit begründet, dass diese Bestimmungen gegen mehrere Grundrechte verstoßen würden, vor allem gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens sowie das Recht auf Leben. Im Besonderen machte die Wiener Landesregierung eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern verschiedener Betriebe sowie eine Verletzung des Vertrauensschutzes der Gastronomen geltend.

In Bezug auf den Arbeitnehmerschutz hält der VfGH fest, dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, "die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen". Im demokratischen Rechtsstaat sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Dem Gesetzgeber ist auch nicht entgegenzutreten, so der VfGH weiter, wenn er Räume, in denen Speisen und Getränke verabreicht werden, im Hinblick auf den Konsum von Tabakwaren anders behandelt als öffentliche Räume, die anderen Zwecken dienen. Als sachlich begründbar erachtet der VfGH auch die bekämpfte Unterscheidung zwischen kleinen Gastronomiebetrieben, die vom Rauchverbot ausgenommen sind, und größeren Betrieben, die verpflichtet sind, einen rauchfreien Hauptraum einzurichten. Diese Regelung entspreche dem Anliegen, Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe zu vermeiden.

Auch Bedenken hinsichtlich des Vertrauensschutzes von Gastronomen teilt der VfGH nicht. Der Gerichtshof hält es zwar für möglich, dass sich Gastronomiebetreiber veranlasst gesehen haben, die im Jahr 2015 beschlossene Neuregelung des Rauchverbotes bei ihren Entscheidungen über die räumliche Gestaltung von Gastronomiebetrieben zu berücksichtigen. Dass mit dieser Neuregelung gezielt ein Anreiz zu erheblichen Investitionen geschaffen werden sollte, ist für den Gerichtshof "nicht erkennbar".

Ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie lasse sich auch nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ableiten, in der die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Leben gewährleistet werden. Den Mitgliedsstaaten der EMRK (und damit auch Österreich) kommt dem VfGH zufolge bei der Bewertung der gesellschaftlichen Entwicklung dahin, in welchem Ausmaß der Konsum von Tabakwaren als sozialadäquat toleriert wird, derzeit noch ein Beurteilungsspielraum zu.

Einen weiteren, von zwei Gastronomiebetrieben und zwei Nichtrauchern - Vater und Tochter - gemeinsam eingebrachten Antrag hat der VfGH als unzulässig zurückgewiesen. Dieser Antrag war nämlich nicht gegen alle für Gastronomiebetriebe maßgeblichen Ausnahmebestimmungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes gerichtet und erwies sich damit als zu eng gefasst.

Das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie dürfte aber dennoch kommen. Hatte die Ende Mai entlassene ÖVP-FPÖ-Regierung sich auf eine Rücknahme des an sich bereits beschlossenen absoluten Rauchverbots geeinigt und damit fast 900.000 Unterzeichner des "Don't Smoke"-Volksbegehrens außen vor gelassen, lenkte die ÖVP nach dem Ende der Koalition mit der FPÖ ein. Grundsätzlich hat man sich mit den Oppositionsparteien auf ein Agreement verständigt, dass das Verbot mit 1. November in Kraft treten kann.

Reaktionen:

Mit großem Bedauern hat Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zum Rauchverbot in der Gastronomie zur Kenntnis genommen. "Nun ist das Parlament am Zug", sagte Sima laut einer Aussendung. 

"Das Erkenntnis des VfGH zum Rauchverbot ist zwar bedauerlich, ändert aber nichts an meiner Position", reagierte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. Beim Nichtraucherschutz stehe die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. "Das haben wir auch bei unserem Antrag im Nationalrat klar gemacht." 

Bei der Wiener Ärztekammer, Mitinitiator des "Don't Smoke" Volksbegehrens, zeigte man sich überzeugt, dass keine der Parteien nach dem Erkenntnis des VfGH von ihrer Zustimmung zu einem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie abweichen wird. "Die Frage eines Rauchverbots in der Gastronomie ist grundsätzlich keine politische, sondern ausschließlich eine medizinische im Sinne der Gesundheit der Menschen", sagte Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres.

Der designierte Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp kommentierte dagegen das VfGH-Erkenntnis als "Sieg der Vernunft" und als "Gewinn für alle Wiener Gastronomen". "Gerade die Wien mit ihrer allseits geschätzten Heurigen- und Gastronomiekultur kann vorerst aufatmen", meinte Nepp. "Die Abgeordneten zum Nationalrat - allen voran die Kurz-ÖVP - sollten sich an ihren kommenden Abstimmungen daran orientieren", sagte der nicht amtsführende Vizebürgermeister.

In seiner Position gestärkt, "dass das Parlament die Entscheidung für das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie fällen muss", reagierte wiederum Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf das Urteil. "Wie der VfGH klar macht, obliegt es dem Gesetzgeber, 'die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen'. Genau deshalb muss der Nationalrat aktiv werden und das Verbot beschließen", betonte Loacker. 

Chronologie: Diskussion um Gastronomie seit mehr als 25 Jahren

Seit mehr als einem Vierteljahrhundert wird um eine rauchfreie Gastronomie in Österreich gerungen. 

6. September 1992: Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-"Pressestunde" mehrere Vorhaben gegen das Rauchen. In der Gastronomie sollen demnach Nichtraucherzonen geschaffen werden.

12. August 2004: Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben die Einführung einer freiwillige Selbstverpflichtung bekannt: 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.

18. April 2007: Das Gesundheitsministerium unter Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt nach Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung an.

31. Oktober 2007: Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.

30. April 2008: Die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) präsentiert im Ministerrat ihre Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Demnach soll ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rauchen in abgeschlossenen Zimmern aber gestattet.

1. Jänner 2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen.

30. Juni 2010: Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist zu Ende. Somit dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.

10. April 2015: Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine "Prämie" in Höhe des Restbuchwerts erhalten.

10. Oktober 2017: Vor der Nationalratswahl werden innerhalb der FPÖ Stimmen gegen das absolute Rauchverbot laut. Man würde sich bei Koalitionsverhandlungen dafür einsetzen, dass das derzeit geltende Gesetz nicht verändert wird.

11. Dezember 2017: ÖVP und FPÖ einigen sich bei den Regierungsverhandlungen auf eine Raucherregelung nach "Berliner Modell". Das ab Mai 2018 ursprünglich geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt demnach nicht. Gäste können weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren. Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt.

2. Februar 2018: Die Ärztekammer meldet ihr Volksbegehren an, um das Rauchverbot in der Gastronomie doch durchzusetzen. Bis zur im April zu Ende gehenden sechswöchigen Unterstützungsphase werden bereits 591.146 Stimmen gesammelt. Als Eintragungswoche für das Begehren selbst wird schließlich der 1. bis 8. Oktober festgelegt. Insgesamt kommt das Volksbegehren auf 881.692 Unterstützer (13,82 PRozent der Stimmberechtigten)

4. Juni 2018: Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) kündigt in einer Pressekonferenz den Gang vor den Verfassungsgerichtshof an. Die jetzige Regelung würde nicht funktionieren, das würden Messungen und Kontrollen belegen.

19. März 2019: Nach drei öffentlichen Hearings, der Einholung zahlreicher Expertenmeinungen und intensiven Debatten wird die Beratungen über das Volksbegehren im Gesundheitsausschuss abgeschlossen.

27. März 2019: Der Nationalrat legt das "Don't smoke"-Volksbegehren ad acta. Ein Antrag der Opposition, die Forderung nach einem kompletten Rauchverbot in der Gastronomie umzusetzen, wird von ÖVP und FPÖ abgeschmettert.

18. Mai 2019: Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos platzt die ÖVP-FPÖ-Regierung.

6. Juni 2019: Die ÖVP lenkt zum Thema Nichtraucherschutz ein. Nach Ende der türkis-blauen Koalition haben Opposition und Gesundheitsexperten vehement die Rücknahme der Rücknahme des allgemeinen Rauchverbots in der Gastronomie gefordert. ÖVP-Klubobmann August Wöginger gibt nun bekannt, dass seine Partei ihren Widerstand gegen das Gesetz aufgibt. Man werde einem Antrag der ehemaligen Opposition zustimmen, sollte die Regelung nicht ohnehin vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.

18. Juni 2019: Der VfGH weist den Antrag der Wiener Landesregierung zur Aufhebung der Gastro-Raucherlaubnis ab. Nun ist das Parlament am Zug.

copyright  2024
10. Mai 2024