Verfahren gegen Kanzler Kurz: Diversion als möglicher Ausweg
WIEN. Ibiza und kein Ende? Laut eigenen Worten rechnet Bundeskanzler Sebastian Kurz mit einem Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Vorwurfs der Falschaussage im U-Ausschuss.
Noch nie wurde ein österreichischer Regierungschef von der Justiz angeklagt. Einen Rücktritt schließt Kurz aus.
In den Regierungsparteien denkt man über den Tag der Anklage hinaus: Wie geht es weiter?
Türkise und grüne Spitzenleute sehen nach Beratung mit Juristen drei Möglichkeiten: Einstellung des Verfahrens oder ein Gerichtsurteil oder eine Diversion.
Verzicht auf Strafverfahren
Kurz ist von seiner Unschuld überzeugt. Die Verteidigungsstrategie des VP-Chefs: Er habe nicht vorsätzlich etwas