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Van der Bellen ordnet Sicherung der Akten bei Finanzminister Blümel an

Von Lucian Mayringer   23.Juni 2021

Heute hat Gernot Blümel seinen dritten und letzten Auftritt im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Weil die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den Finanzminister (VP) wegen des Verdachts der Mitwirkung an einer illegalen Parteispende von Novomatic ermittelt, rechnete die Opposition wieder mit vielen Entschlagungen.

Viel unangenehmer ist für Blümel die Lage seit gestern, wenn es um die von SPÖ, FPÖ und Neos geforderte Nachlieferung von Akten und E-Mails aus seinem Ressort geht. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat angekündigt, dass er heute „das Straflandesgericht Wien mit der Umsetzung“ des am 5. Mai vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) an ihn gerichteten Exekutionsantrags beauftragen werde.

Daraus gibt es ein neues Kapitel in einer in der Rechtsgeschichte beispiellosen Situation: Ursprünglich hatte Blümel nach vom VfGH angedrohter Exekution von der Opposition eingeforderte Akten im letzten Moment geliefert. Es ging vor allem um Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid und anderen Personen im Umfeld des ehemaligen Finanzministers Hartwig Löger (VP).

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Beschwerde vom 18. Juni

In einer Beschwerde an den Bundespräsidenten monierte die Opposition am 18. Juni, dass Blümel lückenhaft und teilweise mangelhaft geliefert habe. So habe man von anderen Quellen zahlreiche E-Mails aus dem Finanzressort, die in dem Konvolut aber nicht enthalten seien.

Blümel warf SPÖ, Neos und FPÖ vor, damit „untadeligen“ Mitarbeitern zu unterstellen, dass sie die Unwahrheit sagen. Er habe seine Beamten aufgefordert, selbst einzuschätzen, was als „Privatsache“ zurückzuhalten sei. Alles andere sei vollständig und umfassend geliefert worden.

Van der Bellen sagte dazu, „ich bin vieles, aber kein Hellseher“. Er könne keinesfalls beurteilen, welche Seite recht habe.
Die Bundesverfassung (Art. 146 Abs. 2) räumt ihm in diesem Fall ein, Organe zu beauftragen, um im Finanzressort nach weiteren Akten und E-Mail-Postfächern zu suchen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Zuständigkeit für die - von der Opposition gewünschte - Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den Ibiza-U-Ausschuss bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

Das Straflandesgericht Wien werde dafür „Datenforensiker und IT-Fachleute brauchen“, aber auch Datenschutzexperten. Letztere, weil private Mails nicht im U-Ausschuss landen dürften, sagte Van der Bellen. Über Konsequenzen für den Fall, dass der Finanzminister dem Parlament tatsächlich relevante Akten vorenthalten hat, wollte das Staatsoberhaupt nicht spekulieren. Man müsse aber klar festhalten, dass es kein Strafverfahren, sondern „eine Art Informationssicherungsverfahren“ sei. Blümel hatte davor das Staatsoberhaupt eingeladen, sich persönlich „in irgendeiner Form“ in seinem Ressort von der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen.

Von einer durch die jüngste Wendung ausgelösten Krise der Demokratie wollte Van der Bellen nicht sprechen. Auch wenn man „schon wieder Neuland“ betrete, sei es eine Stärkung, weil sich zeige, dass „die Institutionen funktionieren“.

Aus dem U-Ausschuss hatte davor FP-Fraktionschef Christian Hafenecker Kritik am „zahnlosen“ Vorgehen des Staatsoberhaupts geübt. Neos-Klubvize Niki Scherak begrüßte danach das schnelle Handeln der Hofburg. Dennoch sei es bedauerlich, dass „der Bundespräsident diese einmalige Entscheidung treffen musste“.

Moser im U-Ausschuss

Im Ibiza-Ausschuss wurde Ex-Justizminister Josef Moser (VP) mit einer E-Mail konfrontiert, in der sein damaliger Generalsekretär Christian Pilnacek erklärte, dass der Minister der WKStA bei den Ibiza-Ermittlungen „keine aktive Rolle“ zukommen lassen wolle.

Pilnacek habe sich unmittelbar nach Veröffentlichung des Videos im Mai 2019 auf eine mündliche Weisung von ihm bezogen, sagte Moser. Demnach sollte „in der Anfangsphase“ der Ermittlungen nur die Kommunikation bei der Oberstaatsanwaltschaft gebündelt werden. Davon abgesehen „stand für mich außer Zweifel, dass die WKStA ermitteln muss“. Die Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters in seinem Kabinett, wonach er die Korruptionsstaatsanwaltschaft „zerschlagen“ wollte, wies Moser als falsch zurück.

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26. April 2024