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Schulärzte sollen ab Dezember Antigen-Tests durchführen

23.Oktober 2020

Mit einem überarbeiteten Leitfaden für den Umgang mit Corona-Verdachtsfällen an Bildungseinrichtungen reagieren Bildungsminister Heinz Faßmann (VP) und Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) auf wachsende Kritik an teilweise chaotischen Zuständen an Schulen.

Wichtigster Punkt des gestern präsentierten Plans: Verdachtsfälle sollen schneller als bisher abgeklärt werden. Faßmann will dabei künftig auch Antigen-Tests einsetzen, die den Schulen direkt zur Verfügung gestellt werden. Tritt ein Verdachtsfall auf, soll der Schularzt den notwendigen Abstrich nehmen, bei einem positiven Ergebnis muss die Gesundheitsbehörde informiert werden, die dann noch einen PCR-Test anordnet und über das weitere Vorgehen – vor allem eine etwaige Quarantäne der Klasse – entscheidet.

Dieses Vorgehen soll in einem ersten Schritt in drei Bezirken (Mödling, Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land) als Pilotprojekt starten, ab Dezember sollen die Schnelltests österreichweit ausgerollt werden, heißt es in Faßmanns Büro. Rund 10.000 Schnelltests habe man reserviert, so der Minister, "das ist aber nicht die Grenze".

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SP) verwies in einer Stellungnahme auf "die mobilen Testteams", die in der Bundeshauptstadt bereits Realität sind und die schnelle Abklärung bringen. Unterstützt wird von Hacker Faßmanns Bestreben, "die Schulen und den Betrieb möglichst offen zu halten".

Schule sei "ein vergleichsweise sicherer Ort", verwies der Minister auf geringere Infektiosität von Kindern: An Volksschulen habe es in der Vorwoche bei einer Schülergesamtzahl von 435.000 nur 214 positive Tests gegeben, bei den Zehn- bis 14-Jährigen 487.

Weshalb es bei den Jüngeren Erleichterungen bei der Quarantäne geben soll: Für unter Zehnjährige entfällt auch bei einem positiv getesteten Mitschüler die Testpflicht, sie gelten nicht mehr als Kontaktperson der Kategorie 1 und müssen damit nicht automatisch in Quarantäne. Für Kindergärten bleibt dieses Vorgehen eine Empfehlung. Geändert wird auch die Behördenzuständigkeit: Künftig ist für alle Schüler, unabhängig vom Wohnort, die Behörde des Schulsprengels zuständig. (jabü)

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