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Säumige Mieter werden nicht delogiert

Von Alexander Zens   03.April 2020

Wer wegen Kurzarbeit oder Jobverlust die Miete nicht mehr bezahlen kann, muss vorerst keine Delogierung befürchten. Das steht im dritten Corona-Paket, das heute, Freitag, vom Nationalrat verabschiedet werden soll. Exekutionen werden auf Antrag der Mieter für drei Monate aufgeschoben.

"Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird", sagt Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Sollten Mieter im Zeitraum zwischen 1. April und 30. Juni wegen der Krise nicht zahlen können, ist das kein Grund für eine Vertragskündigung. Die Mieten müssen dann bis 31. Dezember inklusive Zinsen nachgezahlt werden, wobei diese auf einen Zinssatz von vier Prozent beschränkt sind. Diese Regelungen gelten für alle Wohnraummieten, nicht für Geschäftsräume oder Pacht.

Von "purem Populismus" und einer "Scheinlösung" spricht Simon Spendlingwimmer, Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes Linz (ÖHGB). Auch Nahrungsaufnahme sei ein Grundbedürfnis, dennoch denke niemand an eine Stundung von Rechnungen. Spendlingwimmer sagt, dass die meisten Wohnungsmieter staatliche Unterstützungsleistungen bekommen. "Auch vor der Krise gab es Arbeitslose, und diese mussten ihre Miete bezahlen." Ein Kündigungsaufschub vergrößere nur die Verluste von Vermietern, weil diese weiter Betriebskosten zu zahlen haben.

Gerichtsverfahren drohen

Spendlingwimmer warnt vor einer Welle an Gerichtsverfahren im Herbst, weil die Stundung laut Gesetzesvorlage nur rechtmäßig sei, wenn die Nichtbezahlung der Miete nachweisbar auf die Pandemie zurückzuführen sei. Und er kritisiert auch, dass private Vermieter nicht in den Hilfsfonds der Regierung aufgenommen wurden.

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26. April 2024