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Präsidentenwahl: Zwei weitere Verurteilungen

Von OÖN-Politik   23.Oktober 2019

Beide wurden wegen falscher Beurkundung schuldig gesprochen und erhielten eine Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In den Protokollen über die Wahl wurde eine Sitzung der Wahlkommission am Wahlsonntag um 17 Uhr samt Anwesenheit aller Beisitzer bestätigt. Die Sitzung hatte gar nicht stattgefunden, das Protokoll wurde erst in der Sitzung am Montag vorgelegt und unterschrieben – auch von allen Beisitzern. Im zweiten Protokoll wurde bestätigt, dass die Wahlkarten am Montagvormittag ausgezählt worden seien, ebenfalls in Anwesenheit der Beisitzer. Auch das hatte so nie stattgefunden, mit der Auszählung der Wahlkarten wurde noch am Sonntag begonnen. Dass man die Protokolle unterschrieben hat, obwohl sie nicht korrekt waren, wurde mit dem Argument, das habe man immer so gemacht, begründet. Die Verteidiger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

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07. Mai 2024