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Philippa Strache könnte doch Anspruch auf ein blaues Mandat bekommen

Von Jasmin Bürger   09.Oktober 2019

Die FPÖ müsse nach der Entscheidung der Wiener Landesgruppe, Philippa Strache kein Nationalratsmandat zu gewähren, "wieder in ruhige Fahrwasser" kommen und mit Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache – und dessen Frau – "Frieden schließen". Mit diesem Wunsch kommentierte der steirische FP-Chef Mario Kunasek gestern früh die jüngsten Entwicklungen in seiner Partei.

Es blieb beim Wunschdenken, denn wenig später wurde bekannt, dass Strache doch noch ins Parlament einziehen könnte. Den Knalleffekt setzte die Wiener Landeswahlbehörde bei ihrer Sitzung über die Mandatsverteilung der Landeswahlvorschläge. Denn für die Behörde ist die blaue Entscheidung, dass Justizsprecher Harald Stefan statt seines im Regionalwahlkreis errungenen Direktmandats das Landeslistenmandat annimmt – womit Strache der Einzug verwehrt bleibt – rechtlich nicht gedeckt. Weshalb die Landeswahlbehörde gestern erstmals eine derartige Sitzung vertagt und um Klärung durch das Innenministerium gebeten hat. Dort herrschte eisernes Schweigen: Man werde eine Rechtsmeinung übermitteln, dann sei wieder die Landeswahlbehörde am Zug, hieß es lediglich. Die Sitzung wird heute am späteren Nachmittag fortgesetzt, erklärt Christine Bachofner, Leiterin der zuständigen MA 62 in Wien, auf OÖNachrichten-Anfrage. Ihre Zweifel an der blauen Logik schildert sie so: Für gewählte Mandatare gebe es ein "Wahlrecht, ob sie Bundes- oder Landeslistenmandat annehmen. Offen ist, ob der Verzicht auf ein Regionalmandat dazu berechtigt, ein Landesmandat anzunehmen", oder ob das ein kompletter Mandatsverzicht sei.

Zum Verständnis muss man etwas tiefer in die Nationalratswahlordnung eintauchen: Grundsätzlich erfolgt die Verteilung der 183 Nationalratssitze auf die Parteien über ein dreistufiges Ermittlungsverfahren. Zunächst werden die Direktmandate über die Regionalwahlkreislisten ermittelt, der Rest wird auf Landeslisten-Kandidaten verteilt. Im dritten Ermittlungsverfahren werden die übrig gebliebenen Mandate auf die Bundeslisten verteilt.

Üblicherweise nehmen Kandidaten, die auf mehreren Listen stehen, das "bürgernäheste" Mandat an, was im Fall Stefan eben das Direktmandat wäre, wodurch die auf der Landesliste drittgereihte Strache ein Mandat hätte. Ob das so sein muss, ist offen: Zwar hält der Paragraf 109 fest, dass "ein Bewerber, der sich auf mehreren Wahlvorschlägen (Landeswahlvorschläge, Bundeswahlvorschlag)" findet, schriftlich erklären muss, welches Mandat er annimmt. Dazu ist bis 48 Stunden nach Vorliegen des amtlichen Endergebnisses (am 16. Oktober) Zeit. Diese Bestimmung ist Experten zufolge aber nur auf die Unterscheidung zwischen Landes- und Bundesebene anzuwenden, nicht aber innerhalb des Landeswahlvorschlags. Laut dem Grazer Politikwissenschafter Klaus Poier hätte die FPÖ die Unklarheiten vermeiden können, wenn sich Stefan vor der Mandatszuteilung von der Regionalliste hätte streichen lassen.

Von Ruhe ist die FPÖ damit weit entfernt. Der Ex-Chef legt es auch abseits der Mandatsfrage zunehmend auf Konflikt an.

Strache will Facebook-Seite einklagen

Die Befürchtung, Heinz-Christian Strache könnte bei der Wien-Wahl 2020 mit einer eigenen Liste in die Politik zurückkehren, ließ viele in der FPÖ bei der Entscheidung gegen ein Mandat für Straches Frau Philippa zögern. Die Konfrontation wird bereits härter: Strache will die Partei notfalls wegen des gesperrten Zugriffs auf seine Facebook-Fanpage „HC Strache“ klagen. Die FPÖ hatte ihm die Administratorrechte an der Seite entzogen, Strache beansprucht nun „Namensrecht, das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort“, so sein Anwalt. Sollte eine außergerichtliche Lösung scheitern, „werden wir etwaige Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen“.

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