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Nationalfonds unterstützt NS-Opfer bei Staatsbürgerschaftserlangung

20.September 2019

Wie die beim Parlament eingerichtete Institution am Freitag sagte, sollen die Antragsteller gegenüber den Behörden durch Sachverständige und mit Dokumenten unterstützen.

Den privilegierten Zugang zum österreichischen Pass erhalten mit der am Donnerstag beschlossenen Gesetzesänderung bis in die Urenkel-Generation Nachfahren von NS-Opfern, die bis 1955 nach Verfolgung durch die Nazis das Land verlassen haben bzw. wegen des NS-Regimes nicht nach Österreich zurückkehren konnten. Ursprünglich war die Grenze mit 1945 festgelegt gewesen.

Außerdem gilt die Regelung nicht nur für die Nachfahren von österreichischen Staatsbürgern. Auch Bürger der ehemaligen Donaumonarchiestaaten werden nun umfasst, sofern sie in Österreich gelebt haben. Neu ist auch, dass adoptierte Kinder von der Regelung umfasst sind. Zulässig ist auch die Doppelstaatsbürgerschaft - die jeweiligen Personen können ihre bisherige Staatsbürgerschaft also behalten.

Die Neuregelung gilt ab 1. September 2020 und wurde von Nationalfonds-Generalsekretärin Hannah Lessing am Freitag begrüßt. Der Nationalfonds könne nun sein in 25 Jahren aufgebautes Netzwerk von Kontakten nutzen, um im Sinne der "besonderen Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus" zu handeln und die Anspruchsberechtigten zu unterstützen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sprach von einem "Zeichen der Verantwortung und des tiefen Respektes".

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08. Mai 2024