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Kickl will überhaupt keine Asylanträge mehr

Von nachrichten.at/apa   16.Mai 2019

Schließlich sei Österreich von sicheren Staaten umgeben. Mit der aktuellen Entwicklung ist Kickl zufrieden: "Die Richtung stimmt, wir sind im Sinkflug unterwegs", verwies der Innenminister auf die geringe Zahl an Asylanträgen im heurigen Jahr. Dennoch sieht der Innenminister "enorme" Herausforderungen am Balkan. Denn es gebe eine undichte Stelle in Griechenland, für die er die dortige Regierung verantwortlich macht, lasse diese doch Flüchtlinge von den Inseln aufs Festland.

Verärgert kommentierte Kickl die Kritik der UNO am österreichischen Asylwesen. Der Bericht könne fast von einer NGO geschrieben worden sein, befand der Innenminister: "So tendenziös ist das."

Auch bei einem gänzlich anderen Thema teilte der Ressortchef die Sorgen der Opposition nicht, nämlich bezüglich einer Gefährdung der EU-Wahl, weil durch Fehler bei der Behörden-App "digitales Amt" Wahlkarten nicht zugestellt wurden. Nach Information des Wirtschaftsministeriums sei das anfängliche Problem behoben und kein Antrag verschwunden, berichtete Kickl.

Dass es Aufregung um die als kroatisches "Faschistentreffen" kritisierte Gedenkveranstaltung am Loibacher Feld gibt, sieht Kickl durchaus im Zusammenhang mit Angriffen auf seine Person. Dieses Treffen gebe es seit Jahrzehnten, zum Problem sei es aber erst geworden, seitdem er Innenminister sei. Nichtsdestotrotz treffe das Ministerium entsprechende Vorsorge.

Flüchtlingsbetreuung ist jetzt Staatsangelegenheit

Der Nationalrat hat am Donnerstag mit Stimmen von ÖVP und FPÖ die Re-Verstaatlichung der Asylwerber-Betreuung beschlossen. Während die Opposition die Ausschaltung der NGOs und eine Einschränkung der Flüchtlingsrechte geißelte, frohlockten Schwarz und Blau über effizientere Verfahren und Maßnahmen gegen die "Asylindustrie". Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sah Restriktivität als seinen Auftrag.

Video: Verstaatlichung der Flüchtlingsbetreuung beschlossen

 

Durch den Beschluss sollen ab Mitte 2020 die Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge von einer staatlichen Agentur betrieben werden. Ab Anfang 2021 wird dann auch die Rechts- und Rückkehrberatung für Asylwerber (sowie Dolmetsch-Dienste) ausschließlich von der auf Gemeinnützigkeit ausgelegten Bundesagentur für Betreuungs-und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) durchgeführt. Ziel der Novelle sind insbesondere mehr Kosteneffizienz, eine Reduzierung der Abhängigkeit von externen Leistungserbringern sowie Qualitätssicherung.

Vorgesehen sind dabei auch Einschränkungen beim Rechtsanspruch auf Rechtsberatung. So wird etwa Fremden, die zum Zweck einer Abschiebung festgenommen werden, nur noch nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten unentgeltliche Rechtsauskunft erteilt. Die Betrauung anderer juristischer Personen mit der Durchführung der Rechtsberatung ist dann ausdrücklich nicht mehr zulässig.

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