Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Ibiza-Affäre: Richter entscheidet am Freitag über U-Haft-Antrag

21.November 2019

Den Haftantrag argumentiert die Staatsanwaltschaft bei zwei Verdächtigen mit Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, beim dritten kommt auch noch Fluchtgefahr hinzu, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Bei den zwei Männern und der Frau handelt es sich um Komplizen von Detektiv H., der im folgenschweren Video als Begleiter der falschen Oligarchennichte aufgetreten war. H. gilt mit dem Wiener Anwalt M. als einer der Produzenten des Videos, die Hintermänner sind weiter unbekannt.

Weitere Details zu den Ermittlungen gibt es vorerst keine, da es sich um einen Verschlussakt handelt. Unter anderem bestehe aber der Verdacht der Nötigung, gefährlichen Drohung, Urkundenfälschungen und Erpressung. Die Verdächtigen dürften laut Medienberichten aus dem Umfeld des involvierten Privatdetektivs stammen, der eine Schlüsselrolle beim Ibiza-Video gespielt haben soll und als Begleiter der vermeintlichen Oligarchen-Nichte auftrat. Unter den Verdächtigen sollen sich etwa der Geschäftsführer einer Consulting-Firma sowie dessen Mitarbeiterin - die Ex-Freundin des Detektivs - befinden.

Gegen den in der Causa ebenfalls verdächtigten Wiener Rechtsanwalt M. gibt es vorerst keine standesrechtlichen Konsequenzen der Rechtsanwaltskammer. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage seien die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen Beurteilung abzuwarten, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Verhängung einer "einstweiligen Maßnahme" stelle einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, sodass eine umfassende Ermittlung des Sachverhaltes notwendig sei.

Dass der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit weiterem Material aus dem Video erpresst bzw. es ihm angeboten wurde, wollte sein Anwalt indes nicht kommentieren. In Medienberichten war von einer verlangten Mindestsumme von 400.000 Euro für das Material die Rede.

copyright  2024
11. Mai 2024