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Neue Corona-Verordnung tritt erst mit Sonntag in Kraft

Von nachrichten.at/apa   22.Oktober 2020

Ursprünglich hätte die Verordnung bereits ab Freitag gelten sollen. Der Start wurde aber nach hinten verschoben, nachdem sich die Veröffentlichung bis zum Abend hinausgezögert hatte. Neben den bereits bekannten Verschärfungen unter anderem im Veranstaltungsbereich bringt die neue Verordnung, wie bereits berichtet, auch ein Verbot der Gesichtsschilde.

Überall, wo in Österreich Maskenpflicht gilt, werden sie als Schutzvorrichtung nicht mehr anerkannt. Hintergrund sei "eine verdichtete Evidenz, nach der insbesondere 'Face Shields' keine den klassischen Masken vergleichbare aerosolhemmende Wirkung haben". Das Aus für die Gesichtsvisiere kommt nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist mit 7. November 2020.

Jene Bestimmungen, die auf die Bestellung von COVID-19-Beauftragten, Präventionskonzepte und die Anzeigepflicht von Veranstaltungen abstellen, sind ab 1. November 2020 rechtskräftig.

"Babyelefant" mit Ausnahmen

Wie erwartet bringt die Verordnung auch eine Wiederbelebung der Ende Juli aufgehobenen 1 Meter-Abstandsregeln ("Babyelefant") beim Betreten von öffentlichen Orten (auf der Straße). Es gibt aber Ausnahmen: So gilt die Abstandsregel nicht zwischen Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs Personen, plus maximal sechs minderjährige Kinder (bis 18 Jahre) und zwischen Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen. Im Flugzeug sowie im öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Mindestabstand von einem Meter in Ausnahmefällen unterschritten werden. 

Seit Ende Juli existierte diese Maßnahme nur mehr als Empfehlung Anschobers. Die Vorschrift war infolge der Aufhebung der allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen (durch den Verfassungsgerichtshof Mitte Juli) zurückgenommen worden. Grund dafür war, dass davon auszugehen war, dass auch die 1 Meter-Regel im öffentlichen Raum gesetzlich nicht gedeckt war. Die notwendige "Reparatur" des Covid-19-Maßnahmengesetzes war im September erfolgt.

Doch kein komplettes Gastronomie-Verbot

Grundsätzlich dürfen Veranstaltungen wie avisiert bloß noch 1.000 Besucher indoor und 1.500 im Freien haben und das auch nur, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt. Das komplette Gastronomieverbot kommt hingegen doch nicht. Dauert der Event – etwa eine Opernaufführung – länger als drei Stunden, darf eine Verköstigung angeboten werden. Das gilt auch, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, "bei denen typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden". Bei diesen darf an den Sitzplatz serviert werden. Wasser ist ohnehin immer erlaubt.

Bei Events ohne zugewiesene Plätze sind in geschlossenen Räumen nur sechs Erwachsene gestattet, outdoor zwölf. Dazu kommen jeweils maximal sechs Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen Aufsichtspflichten bestehen. Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage eines Präventionskonzepts anzuzeigen.

Singen nur noch zu sechst

Ebenfalls neu geregelt werden Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen. Im Amateurbereich dürfen künftig nur noch sechs Personen indoor und zwölf Personen outdoor teilnehmen. Bei Begräbnissen wird die Teilnehmerzahl mit 100 limitiert.

Video: Am Montag wurden neue Corona-Maßnahmen verlautbart

Bereits am Montag hat die Regierung die sonstigen ab Freitag geplanten Verschärfungen verkündet, die ebenfalls mit der Verordnung umgesetzt werden sollen. Ab dann dürfen indoor nur noch sechs Personen zusammenkommen, outdoor zwölf. Bei professionellen Veranstaltungen werden im Außenbereich noch 1.500 Besucher zugelassen, drinnen 1.000, das Tragen einer Mund-Nasenschutzmaske wird bei Veranstaltungen verpflichtend, Speisen- und Getränke-Ausschank wird verboten.

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08. Mai 2024