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Einreise nach Österreich künftig mit "3-G-Nachweis"

Von nachrichten.at/apa   10.Mai 2021

Dazu werde es in den kommenden Tagen eine Adaptierung der Einreise-Verordnung geben, hieß es am Montag auf Nachfrage im Gesundheitsministerium, zuständig für die Kontrolle ist der Innenminister. Orientieren will man sich dabei an der Einstufung der Risikogebiete durch die EU-Gesundheitsagentur ECDC.

Die Risikogebiete sind auf der Karte der ECDC (http://go.apa.at/lSLeG00s) grün, orange, rot und dunkelrot eingefärbt. Für die Einreise nach Österreich soll es künftig drei Kategorien geben: Für die Einreise aus "grün" eingestuften Staaten soll es keine Voraussetzungen geben. Kommt man aus einem "roten" oder "orangen" Staat, so muss man entweder einen Impfnachweis, einen Test oder einen Nachweis einer durchgemachten Infektion vorweisen, analog zu den 3-G-Regeln beim Grünen Pass, die auch bei den Öffnungen ab 19. Mai Voraussetzung zum Besuch einer Dienstleistung Voraussetzung sind.

Kommt man aus einem Gebiet der höchsten Gefahrenstufe ("dunkelrot"), so muss man ebenfalls einen der drei Nachweise mitbringen. Zusätzlich ist dann aber die auch jetzt schon bekannte Quarantäne anzutreten.

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08. Mai 2024