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Masken im Supermarkt ab 6. April verpflichtend

Von nachrichten.at/apa   31.März 2020

"Die zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 umzusetzen", heißt es in dem Erlass von Dienstag. Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, sind davon allerdings ausgenommen, geht aus dem Erlass hervor. Dort gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, etwa das Einhalten des Ein-Meter-Abstands.

Video: Selbstgemachte Masken - sinnvoll und erlaubt

Haltegriffe der Einkaufswägen sind nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren. Flächen und etwa Griffe von Gefriertruhen müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Der Plexiglasschutz bei den Kassen wird ebenfalls Pflicht. Bei den Kassen müssen Ein-Meter-Markierungen angebracht werden.

Generell gilt: "Die Gestaltung der Verkaufsflächen soll derart vorgenommen werden, dass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann." Und: "Die Verwendung von Einkaufswägen zur Sicherstellung des Abstandes soll vorgesehen werden." Den Kunden soll das kontaktlose Zahlen empfohlen werden. Die Supermärkte müssen zudem eine Höchstzahl von Kunden festlegen, die gleichzeitig hereindürfen, um den vorgeschriebenen Ein-Meter-Sicherheitsabstand sicherzustellen. "Bei Erreichen dieser Anzahl dürfen zusätzliche Kunden den Supermarkt nur betreten, wenn ihn zuvor welche verlassen haben ("one-in-one-out")", heißt es im Erlass.

Wichtige Fragen und Antworten

Was ist im Zusammenhang mit der Maskenpflicht zu beachten? Ein paar Fragen und Antworten:

Schützen Masken gegen eine Infektion?

Nein. Das Ziel ist nach Angaben der Regierung auch nicht der Schutz des Trägers vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, sondern die Vermeidung der Weitergabe an andere Personen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rät dagegen explizit davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst erkrankt ist.

Sind die Masken gratis?

Ja. Die Masken sollen von den Handelsunternehmen "kostenfrei" zur Verfügung gestellt werden.

Kann ich mir die Maske nach dem Einkaufen mitnehmen?

Ja. Allerdings sollte die Maske daheim entweder gewaschen oder zumindest gut getrocknet werden. Nach dem Abnehmen der Maske vom Gesicht die Hände gut waschen.

Muss ich zu anderen Menschen Abstand halten, wenn ich eine Maske trage?

Ja, unbedingt. Der Mindestabstand zu anderen Personen von einem Meter gilt trotz Maske. Die Hygieneregeln sind ebenso einzuhalten, auch wenn beim Einkaufen eine Maske verwendet wird.

Gilt die Maskenpflicht auch für Apotheken?

Nein. Derzeit ist die Maskenpflicht nur für Supermärkte und Drogerien vorgesehen.

Wird die Maskenpflicht in allen Filialen gelten?

Nein. Sie gilt nur für Filialen mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Durchschnittlich liegen klassische Supermärkte laut Handelsverband aber über dieser Grenze - nämlich bei 500 bis 800 Quadratmetern. Und auch in kleineren Geschäften ist ein Meter Mindestabstand einzuhalten.

Was gilt als Maske? Darf ich auch Tücher, Schals oder selbst gemachte Masken verwenden?

Bei den Masken handelt es sich laut Gesundheitsministerium um einen einfachen Mund-Nasen-Schutz. Dieser hat den Zweck, Mund und Nase zu bedecken und eine Verteilung der Viren über die Luft zu verhindern. Masken kann man sich daher auch selbst machen. "Jede Art der Bedeckung von Mund und Nase ist besser als keine Bedeckung", so ein Ministeriumssprecher. Ein eigenes Gesetz soll regeln, dass auch "Schnellmasken" ohne medizinische Zertifizierung verteilt werden dürfen.

Was muss ich bei den Masken sonst noch beachten?

Der textile Mundschutz sollte kein zweites Mal ohne Waschen verwendet werden. Nach einer Tragezeit von etwa drei bis vier Stunden oder bei Durchfeuchtung sollte die Stoffmaske durch einen neuen, sauberen und trockenen Schutz ersetzt werden. Gebrauchter Schutz soll nicht offen herumliegen. Nach dem Waschen (bei 60 bis 90 Grad) gut trocknen.

Ich möchte mir eine Maske nähen. Was muss ich beachten?

- Eine selbst genähte mechanische Barriere, die Mund und Nase bedeckt, kann dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch "Spritzer" von Niesen oder Husten zu verringern. Es hängt allerdings von der Durchlässigkeit des Gewebes und vom Sitz der Maske ab, ob dieser Effekt ausreichend erzielt wird. Empfohlen werden daher feste Stoffe aus Naturfasern, die mindestens zweilagig vernäht und eventuell noch mit Vlies verstärkt werden.

Sollen die Masken für den Supermarkt auch im öffentlichen Raum verwendet werden?

Derzeit ist eine Verwendung im öffentlichen Raum nicht angeordnet. Auf freiwilliger Basis ist das natürlich möglich.

Darf ich nur alleine einkaufen gehen oder darf ich meine Kinder mitnehmen?

Die am Montag verkündete Vorgabe, dass Supermärkte künftig nur mehr von Einzelpersonen betreten werden dürfen, findet sich nicht im Erlass des Gesundheitsministeriums. Eltern dürfen die Geschäfte weiterhin mit ihren Kindern betreten.

Müssen Kinder auch Masken tragen?

Ja. Das Tragen von Masken gilt auch für Kinder, für Babys ist das Tragen von Masken laut Ministerium nicht notwendig.

Bei welchen Krankheitssymptomen dürfen Supermärkte und Drogerien/Drogeriemärkte nicht betreten werden?

Personen mit "akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion" sollen die Geschäfte nicht betreten, konkret mit Husten, Fieber, Kurzatmigkeit. Dies entspreche der schon bisher verwendeten Symptomdefinition für Covid-19-Verdachtsfälle, hieß es im Gesundheitsministerium. Festgeschrieben ist dies im Erlass aber nicht.

Auch dürfte diese Vorgabe zumindest vorerst wohl nicht kontrolliert werden. Im Erlass des Ministeriums heißt es lediglich: "Kunden sind durch geeignete Information in einem Aushang/durch Piktogramme darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen."

 

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