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BVT: Hausdurchsuchungen müssen gemeldet werden

Von nachrichten.at/apa   23.Jänner 2019

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft muss seit Jahresbeginn Hausdurchsuchungen drei Tage vorher an ihre Oberbehörde melden, berichtet die Rechercheplattform Addendum.

Dass es zu dieser Änderung kam, war absehbar: Justizminister Josef Moser (ÖVP) hatte Ende November bereits bei seiner Befragung im BVT-Untersuchungsausschuss angekündigt, dass die Oberstaatsanwaltschaft bei Ermittlungen in heiklen Causen eingebunden werden soll. Bei der umstrittenen und großteils als rechtswidrig aufgehobenen Razzia im Verfassungsschutz war dies ja nicht der Fall gewesen, das Gesetz sah dies auch nicht vor. Der neue OStA-Leiter Johann Fuchs hatte denn auch im APA-Interview in Aussicht gestellt, Berichtspflichten anzugleichen.

Seit Jahresbeginn gilt nun ein Erlass der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, der die Informationspflicht in ihrem Sprengel neu regelt: So muss unter anderem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Oberbehörde nunmehr mindestens drei Werktage vor einem geplanten "bedeutenden Verfahrensschritt" informieren, wie ein Oberstaatsanwaltssprecher Addendum bestätigte. Ausnahmen gibt es nur bei Gefahr im Verzug. Es muss zwar nicht der gesamte Ermittlungsakt, aber eine Kopie der jeweiligen geplanten Anordnung übermittelt werden, und darin ist wiederum die konkrete Verdachtslage enthalten.

Laut dem Sprecher würde die Oberstaatsanwaltschaft Wien dann das Justizministerium informieren. Zudem soll die Oberstaatsanwaltschaft die Information auch im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht prüfen, bei Unklarheiten soll also gegebenenfalls nachgefragt werden. Im Unterschied zu einem sogenannten Vorhabensbericht muss die Staatsanwaltschaft aber nicht auf eine Genehmigung von oben warten, sondern kann das Verfahren weiterführen, wenn innerhalb der drei Tage keine Nachfrage kommt.

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26. April 2024