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Juristische Hürden zu hoch: Hitlers Geburtshaus wird nicht enteignet

Von Christoph Kotanko   11.Februar 2015

1889 wurde Adolf Hitler in Braunau im Haus Salzburger Vorstadt 15 geboren. Sein Vater, der "Zollcontrolleur" Alois Hitler, war 1871 nach Braunau versetzt worden und in einer Mietwohnung untergekommen. Adolf Hitler verbrachte nur die ersten drei Lebensjahre in der Grenzstadt. Sein Geburtshaus jedoch sorgt seit Jahrzehnten für Debatten. Es war ursprünglich Privatbesitz, gehörte dann bis 1945 der NSDAP und wurde 1951 den Eigentümern zurückgegeben.

Im Vorjahr verkündete das Innenministerium, es prüfe die Enteignung. Daraus wird aber nichts.

Für den renommierten Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist der Fall klar: "Man kann nicht so einfach enteignen", sagt er zu den OÖNachrichten. "Es müsste eine eigene gesetzliche Regelung für das Haus geschaffen werden."

Eine "Lex Hitlerhaus" also, die juristisch und politisch jedoch schwer zu argumentieren wäre.

Die drei vom Innenministerium beauftragten Gutachter im Justizministerium, im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und in der Finanzprokuratur haben "noch keine letztgültige rechtliche Perspektive abgegeben", wie Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck formuliert. Diese Papiere sollten demnächst vorliegen.

Mehr sagt Grundböck nicht.

Doch dass Professor Mayers Auffassung richtig ist, bestreitet keiner der mit der Sache befassten Rechtsgelehrten. Eine Enteignung ("Entzug privaten Eigentums durch den Staat im öffentlichen Interesse") wäre nur denkbar, wenn die Besitzerin der Liegenschaft dort z. B. eine "Hitler-Gedenkstätte" planen würde.

Die aktuelle Eigentümerin Gerlinde P. macht nichts dergleichen. Sie tut gar nichts – außer dass sie für rund 800 Quadratmeter monatlich 4800 Euro Miete einstreift. Diese Kosten teilen sich das Ministerium, vertreten durch die Sektion IV ("Gedenkstätten"), und die Stadtgemeinde Braunau.

Wie geht es nach dem Scheitern der Enteignungs-Variante weiter?

Der kostspielige Mietvertrag – den der Bundesrechnungshof bereits kritisch beäugt hat – kann am 1. März mit einjähriger Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Kündigung am 1. März

Die wahrscheinliche Variante ist, dass die Republik – sie ist Mieterin seit 1972 – von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

In den folgenden zwölf Monaten kann dann über eine niedrigere Miete, über eine Adaptierung des Hauses oder über einen Verkauf verhandelt werden.

Der geltende Mietvertrag schränkt die Nutzung stark ein. Das Haus, das in schlechtem Zustand ist, dürfte allein für öffentliche Verwaltungseinrichtungen oder "sozio-edukative" Zwecke genutzt werden. 1977 bis 2011 betrieb dort die Lebenshilfe eine Tagesheimstätte und eine Werkstätte für Menschen mit Behinderung.

Niedriges Kaufanbot

Andere, breit diskutierte Verwendungen ("Haus der Erinnerung", "Haus der Verantwortung") waren stets illusorisch, weil sie die Rechtslage ausblendeten. Der Mietvertrag untersagt jede Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes "im historischen Kontext".

Die Alternative zu einem neuen Mietvertrag ist ein Kaufanbot der öffentlichen Hand. Der Wert der leerstehenden, desolaten Liegenschaft würde geschätzt, wobei die Eigentümerin mit wenig Erlös rechnen könnte. Das nährt im Innenministerium die Hoffnung auf einen neuen, "billigeren" Mietvertrag, der die sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten erlaubt.

 

Weltweite Aufmerksamkeit für ein desolates Haus

„Hitler-Haus: Behörden überlegen Enteignung“ – diese Nachricht war der New York Times im Jänner eine Story wert. Reporterin Melissa Eddy machte in Braunau einen Lokalaugenschein.

Das Gezerre um Hitlers Geburtshaus hat das Interesse von Medien in aller Welt geweckt. In die größte Stadt des Innviertels kamen in den vergangenen Wochen Reporter der chinesischen Nachrichtenagentur, der BBC (London), der Deutschen Presseagentur und einer großen russischen TV-Anstalt.
Zuletzt erschien vergangenen Sonntag in der Welt am Sonntag eine ganzseitige Reportage über den komplizierten Umgang mit Hitlers Geburtshaus. Hintergrund-Informationen holte sich Autor Ulli Kulke auch im Gespräch mit OÖNachrichten-Innviertel-Chef Roman Kloibhofer

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07. Mai 2024