Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Etappensieg für Grüne im Kampf gegen Hasspostings

09.Mai 2017

Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Wien muss Facebook die Postings nun weltweit vom Netz nehmen. Das sei eine "große Entscheidung", frohlockte der grüne Mediensprecher Dieter Brosz.

Die Grünen hatten ein Musterverfahren gegen das Fakeprofil einer vermeintlichen "Michaela Jaskova" geführt. Unter diesem Namen waren beleidigende Äußerungen gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig verbreitet worden. Sie war unter anderem als "miese Volksverräterin" und "korrupter Trampel" bezeichnet worden.

In einem ersten Schritt hatte das Handelsgericht Wien die Löschung angeordnet, Facebook ging dagegen rechtlich vor. Das OLG Wien lehnte den Rekurs ab, eine einstweilige Verfügung wurde erlassen.

Die Grünen jubelten am Montag. Sie freuten sich, dass österreichisches Recht anwendbar sei und eine Pflicht zur weltweiten Löschung von Hasspostings bestehe.

Zweifel an der Umsetzung

Der Linzer Medienrechtsexperte Winfried Sattlegger zeigte sich im Gespräch mit den OÖNachrichten skeptisch, dass das Urteil die von den Grünen gewünschte Wirkung haben wird. "Es ist ein schwieriges Unterfangen, wenn man alles vom Netz bekommen will." Denn eine weltweite Löschung könne es aufgrund der unterschiedlichen Server faktisch nicht geben.

Doch nicht nur technisch gibt es Einschränkungen. Sattlegger verweist auf die unterschiedlichen Rechtssysteme. "International gibt es noch zu wenige Regelungen", sagt er. In Deutschland und Österreich sei die Rechtslage etwa deutlich rigider als in den USA.

Grünen-Anwältin Maria Windhager verwies darauf, dass Facebook stets behauptet habe, es könne nur in Kalifornien oder allenfalls in Irland, wo die Europazentrale des Social-Media-Riesen steht, geklagt werden.

Notfalls bis nach Irland

Sollte Facebook auf die einstweilige Verfügung nicht reagieren, dann will Windhager in Irland die Exekution des Urteils beantragen. Möglich wäre eine Geldstrafe für Facebook, im Weiteren drohe die Abschaltung des Servers, sagte die Anwältin. Geklärt werden soll auch, ob Glawischnig immaterieller Schadenersatz zusteht, da Fotos verbreitet wurden. (gana)

copyright  2024
07. Mai 2024