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Doppelstaatsbürgerschaften: Bisher wurde rund 70 Türken Staatsbürgerschaft aberkannt

Von nachrichten.at/apa   08.August 2018

Erst rund 70 Türken bekamen per Bescheid mitgeteilt, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, ergab ein APA-Rundruf. Viele haben Beschwerde dagegen erhoben, jetzt warten die Länder auf die Urteile der Landesverwaltungsgerichte. Erste liegen nun in Vorarlberg und Wien vor.

Das könnte Bewegung bringen in die Klärung der Frage, ob tausende in Österreich eingebürgerter Türken widerrechtlich auch die Staatsbürgerschaft der alten Heimat wieder angenommen haben. Aufs Tapet kam sie mit einem Datenstick, den die FPÖ nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März 2017 dem Innenministerium übermittelte. Darauf fanden sich rund 100.000 Namen von Türken in Österreich. Im August des Vorjahres forderte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, 20.000 "Scheinstaatsbürgern" wegen Teilnahme am türkischen Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

18.000 Verfahren in Wien anhängig 

Die - für Staatsbürgerschaftsfragen zuständigen - Bundesländer nahmen daraufhin umfangreiche Prüfungen auf. Einige eröffneten Feststellungsverfahren in allen Verdachtsfällen, in Wien sind z.B. 18.000 Verfahren anhängig. Andere wie Oberösterreich oder Tirol begnügten sich vorerst mit Musterverfahren. Alle warten nach den ersten Bescheiden auf Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte über grundsätzliche Rechtsfragen.

Die Sache in die Länge gezogen hat auch, dass im Feststellungsverfahren Urkunden aus der Türkei vorgelegt werden müssen - und viele Betroffene um Verlängerung der prinzipiell sechs Wochen langen Frist angesucht haben. Kann der Vorwurf der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft nicht entkräftet werden, ist die österreichische Staatszugehörigkeit automatisch erloschen. Dies wird den Betroffenen mit einem Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen ist die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht möglich. Außerdem könnten sich Betroffene auch an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wenden.

Wenige Entscheidungen 

Bisher liegen in der Frage der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften erst wenige Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten vor - eine in Vorarlberg und laut "Standard" auch drei in Wien. Das Vorarlberger LVwG hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen. Sie hatte trotz ausdrücklicher Aufforderung keine Bestätigung einer türkischen Behörde vorgelegt, ob sie Staatsangehörige ist oder nicht.

Also stellte das LVwG fest, dass die Frau die in den 1990er-Jahren erworbene österreichische Staatsbürgerschaft durch den erneuten Erwerb der türkischen verloren hat. Insgesamt wurde in Vorarlberg in bisher neun Fällen - von 46 eingeleiteten Verfahren - der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festgestellt. Vier Entscheidungen davon sind rechtskräftig.

In Wien sind derzeit rund 18.000 Verfahren in Bearbeitung, teilte Werner Sedlak, Leiter der für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständigen MA 35, auf APA-Anfrage mit. Bisher wurden von der Behörde in der Angelegenheit vier Bescheide über den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erlassen. Gegen drei war Beschwerde erhoben worden. Laut "Standard" (Mittwoch-Ausgabe) gibt es auch drei erste Urteile des Landesverwaltungsgerichts; wie entschieden wurde war laut der Zeitung noch nicht zu erfahren.

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26. April 2024