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18.400 Berufungen in Asylverfahren

08.Februar 2017

Der Flüchtlingsandrang der vergangenen Jahre hat 2016 auch das Bundesverwaltungsgericht erreicht. Das vor drei Jahren gegründete BVwG ist auch Letztinstanz im Asylverfahren. Von 28.500 Verfahren haben im Vorjahr 18.400, also etwa zwei Drittel, das Fremdenwesen betroffen, bilanzierte gestern BVwG-Präsident Harald Perl.

Heuer rechnet er mit insgesamt 31.000 Beschwerden, wovon 20.000 den Asylbereich berühren dürften. Für Perl ist verständlich, wenn Flüchtlinge, die unter schwierigsten Umständen nach Österreich gekommen sind, alle Instanzen ausschöpfen.

Konkret gehe es an seinem Gericht um die Frage des Flüchtlingsschutzes, also um Österreichs Zuständigkeit und um die Rechtmäßigkeit von Schubhaft. Die Mehrheit der Beschwerden stammte 2016 von Asylwerbern aus Afghanistan (33,2 Prozent), gefolgt von Irakern (10 Prozent) und Syrern (9,2 Prozent). Das BVwG fällt in vielen Bereichen, die von der Casino-Lizenz bis zur Beschäftigung von Behinderten reichen, Urteile. Seit der Gründung sind 83.000 Beschwerden eingegangen, 61.000 (73 Prozent) habe man bisher abgeschlossen. 32,16 Prozent aller angefochtenen Behördenentscheidungen wurden aufgehoben. Zur Bewältigung des hohen Aufwandes möchte Perl, dass die bis Jahresende bewilligten 80 Planstellen im nicht-richterlichen Bereich auf drei bis fünf Jahre verlängert werden.

 

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