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EU-Ausland: Jeder zweite Verkehrssünder ohne Strafe

24.November 2016

Die Straflosigkeit bei Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte eigentlich seit 2015 der Vergangenheit angehören. Davon ist man jedoch weit entfernt, wie ein aktueller Bericht der EU-Kommission zeigt: Demnach kam die Hälfte der Verkehrssünder im EU-Ausland im Vorjahr ohne Strafe davon.

"2015 wurden schätzungsweise 50 Prozent der erfassten Straßenverkehrsvergehen, die durch Personen mit Auslandswohnsitz begangen wurden, nicht untersucht", heißt es im ersten Kommissionsbericht zur "Bewertung des grenzüberschreitenden Austausches von Informationen über Straßenverkehrsvergehen" vom 16. November.

Die Gründe dafür seien insbesondere "eine verzögerte oder unzureichende Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht" sowie "das Fehlen von gegenseitiger Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten".

Defizite bei den Justizbehörden

Defizite sieht Brüssel insbesondere bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder nach Zustellung weigern, zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitglieder die Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.

Dennoch sieht die Kommission erste Erfolge. Auch wenn es noch zu früh sei, die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu beziffern, habe sich die Zahl der grenzüberschreitend geahndeten Verkehrsdelikte zwischen 2013 und 2015 bereits vervierfacht, heißt es im Bericht. Eine abschreckende Wirkung werden die EU-Strafen aber nur entfalten, wenn das Problem mit den Zahlungsverweigerern gelöst werde.

Die EU hatte jahrelang über das abgestimmte Vorgehen gegen Verkehrssünder außerhalb ihrer Heimatländer verhandelt. 2015 mussten die meisten Mitgliedstaaten die entsprechende Richtlinie in nationales Recht umsetzen, die Behörden Zugriff auf die Kraftfahrzeugregister aller Mitgliedsländer gewährt.

Nur Großbritannien, Irland und Dänemark bekamen zur Umsetzung zwei Jahre länger Zeit.

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10. Mai 2024