Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Kirchenasyl: Äbtissin droht "empfindliche Freiheitsstrafe"

Von nachrichten.at/apa   30.Juli 2020

Mutter Mechthild Thürmer (62), Äbtissin, muss wegen mehreren Fällen gewährten Kirchenasyls "mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe" rechnen. Das geht aus einem Schreiben des Bamberger Amtsgerichts gegen sie hervor. Mittlerweile sind gegen die Benediktinerin zwei weitere Ermittlungsverfahren "wegen gleichartiger Taten anhängig", wie es in dem Brief vom 27. Juli heißt. Ursprünglich sollte ein erster Prozess wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt am Freitag beginnen. Dieser Termin wurde vom Gericht aufgehoben, das alle Verfahren miteinander verbinden will, berichtet Kathpress.

Dem Gericht sei bekannt, dass zumindest eine Asylbewerberin "derzeit noch immer in der Abtei Maria Frieden beherbergt wird". Die Äbtissin wird aus diesem Anlass darauf hingewiesen, dass sie "im Falle einer entsprechenden dreifachen Verurteilung mit der Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen hat". Das Gericht legt ihr mit Blick auf eine mögliche Aussetzung dieser Strafe zur Bewährung "dringend" nahe, ihr Verhalten zu überdenken.

Der Hinweis ihres Anwalts auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Landau vom 20. Mai dieses Jahres, wonach ein "offenes Kirchenasyl" eine Abschiebung nicht verhindern würde und deshalb ein strafbares Verhalten nicht vorliegen könne, liegt nach Einschätzung des Amtsgerichts Bamberg "neben der Sache".

Bayerische Unterstützer von Kirchenasyl argumentieren, Behörden könnten die betroffenen Flüchtlinge jederzeit abschieben, weil ihnen der Aufenthalt unverzüglich bekannt gemacht werde. Sie verzichteten aber von sich aus oder auf Weisung auf den Vollzug der Ausreisepflicht. Daher könne eine Beihilfe zu ihrem Aufenthalt nicht strafbar sein.

Die Benediktiner-Ordensfrau bestreitet den Vorwurf rechtswidrigen Handelns und beruft sich auf ihr Gewissen. Sie habe Menschen in Not geholfen. Dies könne nicht strafbar sein.

copyright  2024
05. Mai 2024