Unterhalt: Wann entfällt die Pflicht des Ex-Partners?
LINZ. Anspruch ruht im Fall einer Lebensgemeinschaft: Der OGH legt strenge Maßstäbe an diesen Begriff an – gesetzliche Definition fehlt.
Ein Ehepaar lässt sich einvernehmlich scheiden, in der Scheidungsfolgenvereinbarung wird ein monatlicher Unterhalt von rund 800 Euro für die Frau vereinbart. Die drei Söhne leben hauptsächlich bei der Mutter. Nachdem der Mann erfährt, dass seine Ex-Frau in einer neuen Beziehung lebt, stellt er die Unterhaltszahlungen ein. Gemäß der Rechtsprechung ruht nämlich der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten für die Dauer einer Lebensgemeinschaft.