Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Mobil im Urlaub: Mieten und losfahren

03.Juli 2020

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah? Für etliche beliebte Urlaubsziele im Ausland gelten wegen der Corona-Krise weiterhin Reisewarnungen, weshalb für viele Landsleute heuer nur Sommerferien in Österreich in Frage kommen. Eine Motorradtour im Salzkammergut oder auch eine Radreise mit E-Bikes entlang der Donau: Wer zu Ausflugszwecken ein Vehikel mieten möchte, sollte vorab einige Dinge beherzigen.

"Bei gemieteten Kraftfahrzeugen ist zunächst zu beachten, wer im Mietvertrag als berechtigter Lenker eingetragen ist", sagt Michael Kraus, Rechtsanwalt und Partner der Linzer Kanzlei Prof. Haslinger & Partner, der auf Versicherungs- und Haftpflichtrecht spezialisiert ist. Gemietete Pkw und Motorräder seien zwar haftpflichtversichert, doch könne der Versicherungsschutz unter anderem von der Eigenschaft als berechtigter Lenker abhängig sein.

Klären, wer fahrberechtigt ist

Werde das Fahrzeug einem unberechtigten Dritten überlassen und komme es zu einem Unfall, "greift im Außenverhältnis zwar die Haftpflichtversicherung, doch es kann gut sein, dass es im Innenverhältnis mit der Versicherung zu Problemen kommt und der Versicherungsschutz auf dem Spiel steht", warnt der Jurist. Kraus empfiehlt, "im Vorfeld mit dem Vermieter zu klären, wer als berechtigter Lenker im Mietvertrag erfasst ist." Bei Unfällen sei es wichtig, "unverzüglich dem Vermieter eine Meldung zu erstatten. Es ist ratsam, den Unfall mit Fotos ausreichend zu dokumentieren und die Polizei zu rufen, auch wenn kein Personenschaden entstanden ist."

Im Fall eines Sachschadens ohne Anwesenheit des Unfallgegners, zum Beispiel bei Parkschäden, reiche das Hinterlegen einer Visitenkarte nicht: "Das wäre Fahrerflucht. Es ist sofort die Polizei über den Unfall zu verständigen", sagt der Anwalt.

Eine zusätzliche Kasko-Versicherung abzuschließen, sei ratsam, koste aber auch mehr. "Bei vereinbarten Selbstbehalten werden diese bei Unfällen verrechnet. Wenn man am Unfall nicht schuld ist, ist aber auch dieser Selbstbehalt vom Gegner zu ersetzen."

Online-Plattformen

Oft werden Kfz über Online-Plattformen gemietet, und häufig bieten diese Zusatz-Versicherungspakete an. "Hier sollte beachtet werden, dass in Versicherungfragen häufig nicht der Vermieter, sondern der Plattformbetreiber der Ansprechpartner ist und die Abwicklung eines Kaskoschadens dann unter Umständen über die Plattform geregelt werden muss."

E-Bikes mit weniger als 600 Watt Höchstleistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde gelten als Fahrräder, für die keine Kfz-Haftpflichtversicherung nötig ist.

"Erwartbare Unfälle mit Fahrrädern sind im Regelfall von der Haushaltsversicherung gedeckt. Es ist ratsam, einen Blick in die Versicherungspolizze zu werfen", rät Kraus.

copyright  2024
26. April 2024