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Was sich 2019 für Autofahrer ändert

Von Clemens Schuhmann   29.Dezember 2018

 

Rettungsgasse: Mit 1. Jänner 2012 wurde in Österreich die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt, da es immer wieder Verstöße dagegen gibt, wird das Befahren der Rettungsgasse im Laufe des Jahres ein Vormerkdelikt – und der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro. Laut Autofahrerklub Arbö können von der neuen Regelung auch einspurige Kraftfahrzeuge betroffen sein, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern.

Rechtsabbiegen bei Rot: Voraussichtlich mit April startet der Pilotversuch "Rechtsabbiegen bei Rot" – an drei Kreuzungen in Linz. Konkret sind das die Kreuzungen Weißenwolffstraße/Garnisonstraße/Derfflingerstraße und Nietzschestraße im Kaplanhofviertel, die Kreuzung Wiener Straße/Ennsfeldstraße in Ebelsberg sowie die Kreuzung Dornacher Straße/Johann-Wilhelm-Klein-Straße im Stadtteil St. Magdalena.

Was sich 2019 für Autofahrer ändert
Voraussichtlich per 1. April 2019 startet der Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ – und zwar an drei Kreuzungen in Linz.

 

IG-L-Tempolimits: Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des "Immissionsschutzgesetzes Luft" (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.

Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommendem Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur noch maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich zwei Prozent. Hierbei sind laut Autofahrerklub ÖAMTC auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.

Führerscheinprüfung: Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten erneut antreten. Diese Änderung wurde notwendig, weil immer öfter Führerscheinprüflinge unerlaubt mittels Minikamera und Headset Hilfe von auswärts in Anspruch nahmen. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache abzuhalten.

Was sich 2019 für Autofahrer ändert
Wer bei der Führerscheinprüfung etwa mit Minikamera schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten erneut antreten.

Geräusche bei E-Fahrzeugen: Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Fahrrad & Moped: Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradeausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April am Computer zu absolvieren.

Automatisiertes Fahren: Eine neue Verordnung erlaubt automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnpilot". Offen ist allerdings laut ÖAMTC derzeit noch, wann diese neue Verordnung tatsächlich in Kraft tritt.

Digitale Vignette gilt auch sofort

Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jedoch eine digitale (Jahres-)Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den Stützpunkten von ÖAMTC, ARBÖ oder ADAC, in diversen Tankstellen und Trafiken sowie an den Asfinag-Mautstellen zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.

Automaten: Weiters gibt es die Möglichkeit, die digitale Vignette an Automaten auf Rastanlagen zu kaufen.

Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet nun 26,80 Euro bzw. 13,40 Euro. Und das Zehn-Tages-Pickerl kommt auf 9,20 Euro bzw. 5,30 Euro.

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27. April 2024