Eine Sache des Vertrauens
Die EU schreibt ab 2024 etliche Assistenzsysteme vor, die ab diesem Zeitpunkt ihren Dienst in Neuwagen verrichten müssen. Aber: Können Autofahrer damit umgehen?
Hinter der nüchternen EU-Verordnung Nr. 2019/2144 verstecken sich Neuerungen, die teils drastische Auswirkungen für Autofahrer haben werden. Denn Modelle mit Genehmigungsdatum ab 6. Juli 2022 bzw. Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 müssen Neuwagen mit allerlei Fahrassistenzsystemen (FAS) ausgerüstet sein.