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Sanierung statt Neubau: Auch so beugt man dem Flächenfraß vor

Von Markus Staudinger   10.Mai 2019

Lieber bestehende Substanz nutzen als einen Neubau auf die grüne Wiese stellen: Es wäre das einfachste Rezept gegen den fortschreitenden Flächenverbrauch.

Das Rezept gilt nicht nur, aber auch für denkmalgeschützte Gebäude. Fast 40.000 denkmalgeschützte Objekte im ganzen Bundesgebiet zeugen von Österreichs kulturellem Erbe, knapp 6000 davon stehen in Oberösterreich. Ein Drittel dieser Objekt ist im Besitz von Privatpersonen (Rest: Kirche, Stiftungen, öffentliche Hand).

Mit Blick auf die anstehende Steuerreform erneuert die Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich (IWS) ihre Forderung nach steuerlichen Änderungen, die Privatpersonen den Erhalt denkmalgeschützter Objekte erleichtern sollen. Andernfalls drohe bei vielen Bauten der Verfall, weil private Eigentümer mit der Erhaltung finanziell überfordert seien, sagen IWS-Geschäftsführer Gottfried Kneifel und Georg Spiegelfeld, der Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege in Oberösterreich. "Eine Sanierung historischer Gebäude kostet mehr Geld als ein Neubau", sagt Spiegelfeld. Das sollte berücksichtigt werden. Konkret fordert die Initiative:

Die Abschaffung der Liebhaberei-Vermutung, wenn das Bundesdenkmalamt bestätigt, dass die Investition im Sinne des Denkmalschutzes durchgeführt wurde.

Sonderausgaben sollten bei Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude unbegrenzt geltend gemacht werden können, wenn der Eigentümer investiert. Zudem sollte für denkmalgeschützte Gebäude die Grundsteuer abgeschafft werden.

Wenn das Kapital für die Erhaltung eines Gebäudes fehlt, soll ein Investitionsförderprogramm Kredite garantieren, wenn diese in die Denkmalpflege fließen.

Würde das umgesetzt, könnte man auf viele Subventionen im Denkmalschutzbereich verzichten, sagt Spiegelfeld. "Was wäre Oberösterreich ohne seine denkmalgeschützten Bauten?", fragt Kneifel. "Das ist Identität." Außerdem würde bei der Sanierung historischer Bauten aufgrund des hohen Bedarfs an Handwerksleistungen ein großer Teil der Investitionssumme via Abgaben und Steuern ohnehin wieder an den Staat fließen.

Zudem müsse man das Baurecht für denkmalgeschützte Objekte flexibler gestalten und gleichzeitig das Haftungsrecht angleichen.

Insgesamt würden denkmalgeschützte Objekte so häufiger saniert und besser genutzt werden. "Derzeit haben wir eine Sanierungsquote von einem Prozent pro Jahr, das heißt ein Gebäude wird im Schnitt alle 100 Jahre einmal saniert. Wünschenswert wären drei Prozent", sagt Spiegelfeld. Dringend reformiert werden müsste auch das Bundesdenkmalamt, fordert er.

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26. April 2024