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Von Schranke verletzt – Frau ist selbst schuld

01. Juni 2023 19:30 Uhr
Der Vorfall passierte am Salzburger Hauptbahnhof (Archivbild) Bild: (APA/BARBARA GINDL)

WIEN/SALZBURG. Eine Frau wurde in Salzburg im Bereich des Bahnhofs durch einen sich senkenden Schrankenbaum verletzt.

Wird eine Person durch ein Bauwerk verletzt, haftet gemäß § 1319 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) der Besitzer, wenn er die Gefahrenquellen nicht beseitigt hat. Das gilt für Häuser ebenso wie für Brücken oder beispielsweise auch Schrankenanlagen.