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Getötete 13-Jährige in Wien: Zwei Tatverdächtige festgenommen

Von nachrichten.at/apa   28.Juni 2021

Die beiden afghanischen Staatsbürger, 16 und 18 Jahre alt, werden verdächtigt, das Mädchen getötet zu haben. Die Polizei kam durch Zeugenaussagen auf die Spur der Männer. Ob die 13-Jährige die beiden Männer gekannt hatte, war aber noch nicht klar.

"Das wird noch ermittelt", sagte Polizeisprecherin Barbara Gass gegenüber der APA. Auch ob es Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt, war noch offen. Die Verdächtigen wurden bisher noch nicht zu der Tat befragt. "Sie werden morgen einvernommen", sagte Gass.

Zeugen hatten die Leiche Samstagfrüh auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen an einen Baum gelehnt mit zahlreichen Hämatomen, unter anderem im Halsbereich, gefunden. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Das junge Opfer war am Sonntag von den Eltern identifiziert worden. Zuvor war bei der Obduktion herausgekommen, dass das Mädchen erstickt worden war.

Zunächst war die Identität der Toten unklar, auch passten keine Abgängigkeitsanzeigen zum Opfer. Nachdem die Polizei am Sonntag eine Personenbeschreibung inklusive der Kleidung der Toten veröffentlichte, meldeten sich die Eltern auf einer Polizeiinspektion in Niederösterreich und identifizierten das Opfer als Tochter. Das Mädchen hatte auch in Niederösterreich gewohnt. Wie und warum das Kind am Wochenende nach Wien gekommen war, ist nun Gegenstand von Ermittlungen.

Schon 14 Frauenmorde 

Heuer sind in Österreich bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden. In zwei Fällen begingen Paare Mord und Selbstmord. Die Häufung der Femizide hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Nach einem runden Tisch mit Opferschutzeinrichtungen im Mai verkündete die Regierung als Sofortmaßnahme, zusätzlich 24,6 Millionen Euro für den Gewaltschutz aufzubringen. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert.

Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Frauenmorden klargestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert.

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05. Mai 2024