Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Nach Todesfall: Bund zieht Impf-Charge aus Verkehr

08.März 2021

Nach dem Tod einer 49-jährigen Krankenschwester des Landesklinikums Zwettl, der zuvor ein Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca verabreicht worden war, soll das Vakzin in Niederösterreich weiter eingesetzt werden. Die Impfungen mit der betreffenden Charge der Nummer ABV 5300 wurden aber vom Bund ausgesetzt, Restbestände werden nicht mehr ausgegeben. Alle anderen Chargen werden weiter verwendet.

Für alle, die mit dem Impfstoff der Nummer ABV 5300 geimpft wurden und Fragen dazu haben, wurde von der AGES eine Hotline eingerichtet: Tel. 0800 555 621.

Das AKH Wien, an dem der Leichnam der 49-Jährigen obduziert wird, konnte bisher ebenso wie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) keinen Zusammenhang zwischen dem Ableben der Frau und dem Impfstoff herstellen.

An der Freigabe des Impfstoffs habe sich nichts geändert, erklärte gestern Stefan Spielbichler vom Notruf Niederösterreich: "Wir richten uns nach der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Anm.) und können hier keine eigenmächtige Entscheidung treffen."

Am Wochenende lagen zwei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung aus derselben Charge im Klinikum Zwettl vor: Die 49-Jährige starb an einer schweren Gerinnungsstörung. Eine 35-jährigen Kollegin, die eine Lungenembolie entwickelt hatte, befindet sich im Klinikum Zwettl auf dem Weg der Besserung.

Kein Strafverfahren geplant

Die 49-Jährige war bereits vor einer Woche in die Intensivstation des AKH Wien gebracht worden und tags darauf verstorben. Zehn Tage vor ihrer Einlieferung ins Landesklinikum Zwettl hatte sie die erste Teilimpfung erhalten. Derzeit gebe es keinen Hinweis, dass die Impfung Auslöser der Gerinnungsstörung war, aufgrund des zeitlichen Zusammenfallens würden aber AKH Wien und MedUni Wien alles unternehmen, um die Todesursache lückenlos aufzuklären, hieß es gestern. Die Untersuchungen würden noch zwei Wochen dauern.

"Nach bisherigen Informationen liegt kein Hinweis auf ein strafrechtliches Verschulden vor, wir beabsichtigen vorerst nicht, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten", hieß es gestern auf OÖN-Anfrage von der Staatsanwaltschaft Krems.

"Thrombotische Ereignisse zählen nicht zu den bekannten Nebenwirkungen des AstraZeneca-Vakzins", erläuterte die BASG. In den klinischen Daten hätten sich im Vergleich zu einem Placebo keine besorgniserregenden Daten ergeben. Auch die sofort veranlasste internationale Analyse der Nebenwirkungsmeldungen habe keine Häufung ähnlicher Fallberichte ergeben. "Wir wünschen uns eine möglichst rasche Untersuchung, wie es zu dem bedauerlichen Ereignis kommen konnte", teilte AstraZeneca mit. Das Vakzin sei von der Europäischen Arzneimittelbehörde und der WHO basierend auf einem weltweiten klinischen Programm mit 23.000 Teilnehmern zugelassen worden. (kri)

copyright  2024
11. Mai 2024