Kaum Kontakt zur Oma: Enkelin erbte weniger Geld
WIEN. Bestand zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem lange kein Kontakt, kann der Pflichtteilsanspruch halbiert werden
Wann darf eine Erblasserin den Pflichtteil einer Erbin mindern? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH, 2 Ob 116/22f) ) auseinanderzusetzen. Grundsätzlich steht nur den direkten Nachkommen und dem Ehepartner eines Verstorbenen ein Pflichtteil am Erbe zu. Das bedeutet, dass sie auch dann einen Anspruch auf Geld haben, wenn der Verstorbene mittels Testament jemand anderen zum Erben eingesetzt hat.