OGH-Urteil: Im Wald ist mit Bäumen zu rechnen
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WIEN. Wer eine Burg im Wald kauft, muss den Schatten der Bäume ertragen, urteilte der OGH.
In einer Burganlage mitten im Wald wohnen – diese Wohnform ist nicht für jeden eine Traumvorstellung, gefiel der Klägerin aber: Sie ist seit 2014 Eigentümerin einer mittelalterlichen Burganlage. Die Grundstücke der Klägerin, auf denen die Burg steht, sind von den Grundstücken der Beklagten umgeben: Auf diesen wachsen seit Jahrzehnten Bäume, seit den 1980er-Jahren wachsen sie auch unmittelbar an die Burganlage heran. Die Bäume sind großteils 30 Meter oder höher.