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Haben Todkranke ein Recht auf aktive Sterbehilfe?

Von Robert Stammler,  11. September 2020 00:04 Uhr
Suizid
Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen sind strafrechtlich verboten. Aktive Sterbehilfe ist daher illegal. Bild: colourbox.com

WIEN. In Österreich ist anders als in Deutschland die aktive Sterbehilfe durch Ärzte verboten. Der VfGH prüft derzeit dieses Verbot.

Bauchspeicheldrüsenkrebs, unheilbar. Hinzu kam ein Bauchfellkarzinom, das äußerst schmerzhaft war. Die Qualen einer Niederösterreicherin waren so massiv, dass sich ihr Ehemann im Jänner 2018 auf ihre Bitten hin entschied, einen Revolver zu besorgen, mit dem sich die todkranke Patientin daraufhin erschoss.