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E-Scooter jetzt mit Fahrrädern gleichgestellt

Von nachrichten.at/apa   26.April 2019

Fahrer haben damit die gleichen Rechte und Pflichten. Das heißt, sie können - wo vorgesehen - gegen die Einbahn fahren, dürfen aber nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Auch die Promille-Grenze von 0,8 ist einzuhalten.

Grundsätzlich verboten wird, mit E-Scootern auf Gehsteigen unterwegs zu sein. Allerdings kann die Behörde durch entsprechende Verordnungen auch Gehsteige und Gehwege freigeben.

Ebenfalls geregelt werden mit der Novelle straßenverkehrsrechtliche Vorschriften für die berittene Polizei. "Organe der Bundespolizei als Reiter von Dienstpferden" sollen ab 1. Juni vom Reitverbot ausgenommen werden. Leichenwagen wird die Nutzung der Rettungsgasse ermöglicht.

Die SPÖ erregte sich darüber, dass weiter keine Maßnahmen für Lkw-Verkehrssicherheit gesetzt würden. Konkret hätte man gerne ein Abbiegeverbot für Lkw ohne Abbiegeassistenten, das die Gemeinden verhängen können. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) betonte, dass bereits am Montag eine entsprechende Novelle für ein Rechtsabbiegeverbot in Begutachtung gehen wird.

Ferner abgesegnet wurde eine Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, die zum Ziel hat, umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zu fördern. Für sie wird ab 2020 ein eigener Tarif für die fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen gelten. Mautaufsichtsorganen wird es ermöglicht, auch Autofahrer zur Kasse bitten, die Wochen oder Monate zuvor von einer Überwachungskamera ohne gültige Vignette ertappt wurden und die geforderte Ersatzmaut zwischenzeitlich noch nicht bezahlt haben.

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27. April 2024