Das dünne Eis zwischen Lügen, Wahrheit und Irrtümern
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04. Juni 2021 01:00 Uhr
Falsche Beweisaussage: Bei Meineid drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Bild: Volker Weihbold
LINZ. Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen, im "Aussagenotstand" sind Lügen aber entschuldigt – was auch für U-Ausschüsse gilt.
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Der "Präsi" der "Semmelweisbande", einer Jugendgang in Linz, war erst 15 Jahre alt. Doch er verbreitete unter jugendlichen Raubopfern Angst und Schrecken. So sehr, dass ein junger Zeuge seine Vorwürfe vor Gericht überraschend zurückzog – obwohl der Beschuldigte die Fakten bereits gestanden hatte. Gegen den Zeugen wurde ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage eingeleitet.
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