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Bierwirt-Prozess: Warten auf Zeugen "Willi" war vergeblich

Von OÖN   12.Jänner 2021

Im Mai 2018 hatte die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer via Facebook obszöne, sexistische Nachrichten auf ihrem Handy erhalten. Doch gestern saß sie erneut nicht als Opfer, sondern als Beschuldigte auf der Anklagebank in Wien und musste sich wieder wegen übler Nachrede verantworten. Denn Maurer machte öffentlich den Wirt eines Wiener Bierlokals für die Verbalinjurien verantwortlich, von dessen Facebook-Konto die Beleidigungen verschickt worden waren.

Doch der Gastronom konterte, der PC in seiner Gaststube sei für jedermann zugänglich gewesen, und erhob Privatanklage gegen Maurer. Doch wer war dann der Schreiber der sexistischen Botschaften? Der Wirt hatte im September einen Gast, einen gewissen "Willi", als mutmaßlichen Verfasser namhaft gemacht und dafür sogar ein angebliches Bekennerschreiben vorgelegt.

Das Gericht wollte den Zeugen gestern befragen. Doch von "Willi" fehlte trotz Vorladung im Wiener Straflandesgericht jede Spur. Er sei erkrankt, hieß es. Richter Hartwig Handsur ersuchte daraufhin die Polizei, bei dem Zeugen vorstellig zu werden, um eine "laienhafte Überprüfung" seines Gesundheitszustandes durchzuführen. Doch die Polizisten konnten "Willi" an seiner Adresse nicht antreffen. Die Folge: Der Prozess wurde wieder einmal vertagt, auf den 17. Februar.

Maurers Rechtsanwältin Maria Windhager beantragte gestern noch, jenen Brief verlesen zu lassen, den der Wirt dem Richter geschrieben hatte. Darin soll der Gastronom die Politikerin mit einer unflätigen Bemerkung bedacht haben. Die Diktion sei dieselbe wie in den Facebook-Nachrichten. Dies sei ein Indiz dafür, dass der Wirt und nicht "Willi" die obszönen Botschaften getippt habe, vermutete Windhager.

Hoffnung auf Freispruch

"Ich bin wahnsinnig enttäuscht und genervt, dass wieder ein Zeuge nicht erschienen ist. Das Verfahren zieht sich schon ewig", sagte Maurer. Sie wünsche sich, "dass das Verfahren endlich vorbei ist und ich freigesprochen werde".

Die Politikerin war bereits im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Weitere 4000 Euro wurden dem Wirt für seine "erlittene Unbill" zugesprochen. Doch das Oberlandesgericht Wien hob im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete an, den Prozess neu durchzuführen.

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26. April 2024