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Gift-Quargel: Prozessauftakt mit zwei Geständnissen

10.Juni 2014

Fünf Angeklagte nahmen vor Richter Raimund Frei Platz. Die Verteidiger kündigten am ersten Tag an, dass sich zwei der ehemaligen Chefs schuldig bekennen werden. Am Mittwoch wird die Verhandlung fortgesetzt.

Schon vor Beginn der Verhandlung forderte Rechtsanwalt Alexander Klauser - er vertritt im Verfahren vier Opfer -, dass die Angeklagten zur Verantwortung gezogen werden: "Das Unternehmen hat erst reagiert, als es dazu gezwungen war." Von den Listerien gewusst hätten sie dagegen schon früher. "Meines Erachtens handelt es sich um eine eindeutige Beweislage", so Klauser. Die Öffentlichkeit müsse vor "so gefährlichen Lebensmitteln geschützt werden". Einer seiner Mandaten nahm am Auftakt teil: Er soll vor dem Konsum des Käses völlig gesund gewesen sein, nun sitzt er im Rollstuhl und kann nur schwer sprechen.

Staatsanwalt Stefan Strahwald führte in seinem Eröffnungsplädoyer die Details zum Strafantrag aus: Strafrechtlich irrelevant sei die bloße Feststellbarkeit von Listerien im Werk, auch wenn diese im Hartberger Betrieb vor allem im Jahr 2009 monatelang nicht wegzubekommen waren. "Problematisch ist aber, die mit Listerien verseuchten Produkte in den Verkehr zu bringen und sie im Umlauf zu lassen."

Sieben Todesopfer, zehn Schwererkrankte

Bis heute sei es nicht gelungen, die wahre Herkunft der Bakterien in der oststeirischen Produktion festzustellen, so Strahwald. In Zusammenhang mit dem Konsum des Quargels seien sieben Todesopfer in Österreich und Deutschland zu beklagen, zehn Personen hätten schwere Erkrankungen erlitten, weitere Käufer erkrankten weniger schwer. Vier der fünf Angeklagten - beim sechsten Angeklagten handelt es sich um das Unternehmen Prolactal selbst - hatten laut Staatsanwalt "alle Aufgaben in der Quargel-Produktion".

Laut den Gutachten stehe fest: "Gerade der Käse von Prolactal war es, der die Leute krank gemacht hat." Nun stelle sich die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung. Aus kontaminierten Proben hätten die "richtigen Schlüsse" gezogen werden müssen, kritisierte der Ankläger. Der vorliegende Strafantrag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung sehe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Den Ausführungen der fünf Verteidiger zufolge wollen sich zwei der ehemaligen Chefs schuldig bekennen. Sie hätten die Ware früher aus dem Handel zurückholen und die Produktion stoppen müssen. Zwei damals leitende Angestellte dagegen bekannten sich nicht schuldig: "Keiner der externen Berater sagte, dass die Produktion einzustellen und der Käse zurückzuholen ist. Haben die dann auch ihre Sorgfaltspflicht verletzt?", fragte einer der Verteidiger. Denn die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte - darunter Verantwortliche des Gesundheitsministeriums, den zuständigen Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht sowie den Landessanitätsdirektor für Steiermark - wurden eingestellt.

"Fühle mich nicht schuldig"

Der Verteidiger des Leiters des externen Prüflabors erklärte, dass sein Mandant alle Testergebnisse an die verantwortlichen Stellen des Unternehmens kommuniziert habe und er auch deswegen nicht schuldig zu sprechen sei. Der 47-jährige Angeklagte war auch der erste, der vor Richter Raimund Frei zu Wort kam: "Ich fühle mich absolut nicht schuldig." Der Geschäftsführer des Prüflabors schilderte die Zusammenarbeit mit Prolactal auf Basis eines Forschungsprojekts, im Zuge dessen ein umfangreicher Probenahmeplan erstellt worden sei. Ergebnisse daraus seien stets an den Betrieb weitergegeben worden.

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