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Gehörloser klagte ORF wegen DVD ohne Untertitel

05.Oktober 2011

Ein Gehörloser hat als Käufer einer DVD ohne Untertitel nach dem Behindertengleichstellungsgesetz geklagt und 1.000 Euro Schadenersatz erstritten. Das teilte der Klagsverband am Mittwoch in einer Aussendung mit. Das Urteil habe weit über den Kreis der gehörlosen und schwerhörigen Menschen hinaus Bedeutung. So sei die Untertitelung für Menschen, die Deutsch lernen, eine große Hilfe beim Spracherwerb, erklärte die NGO, die Opfer von Diskriminierung bei der Rechtsdurchsetzung unterstützt.

Das Gesetz schreibt seit 1. Jänner 2006 vor, dass Systeme der Informationsverarbeitung, die in den Handel kommen, barrierefrei sein müssen, erläuterte der Klagsverband. Produkte müssen demnach "für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".

Fußball-DVD ohne Untertitel

Eine DVD muss daher neben der Tonspur Untertitel besitzen - und diese fehlten bei "100 Jahre Sturm Graz", einer 2009 vom ORF produzierten DVD, die damit für den späteren Kläger nicht verwendbar war. Der gehörlose Mann unternahm laut Klagsverband wie vom Gesetz vorgesehen einen Schlichtungsversuch beim Bundessozialamt. Da der ORF zu dem Termin nicht erschienen sei, habe der Käufer 1.000 Euro Schadenersatz eingeklagt und damit sowohl in erster als auch in zweiter Instanz beim Handelsgericht Wien Recht bekommen. Das Urteil ist laut Klagsverband rechtskräftig.

Der ORF ist dabei, das Urteil zu prüfen. Es bezieht sich ausschließlich auf eine kommerziell verwertete DVD-Produktion. Das ORF-TV-Programm, das bereits zu rund 55 Prozent untertitelt ausgestrahlt wird, ist davon nicht betroffen. Dieses Angebot für gehörlose Menschen werde auch kontinuierlich weiter ausgebaut. Für 2012 ist ein Anteil von 60 Prozent geplant", heißt es seitens des ORF.

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